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Keine MwSt-Rückerstattung für UMTS-Lizenznehmer
Das Bundesfinanzministerium kommt wohl um eine Mehrwertsteuer-Rückerstattung für die Einnahmen aus der Versteigerung der UMTS-Lizenzen herum. Nach Meinung der EuGH-Generalanwältin Juliane Kokott handelte es sich bei den durchgeführten Auktionen um einen hoheitlichen Akt und damit seien diese nicht mehrwertsteuerpflichtig.
Kokott erklärte, es handelte sich bei Versteigerung zwar um eine wirtschaftliche Tätigkeit. Jedoch seien nur die staatlichen Regulierungsbehörden befugt, Genehmigungen zur Nutzung eines Telekommunikationsnetzes zu erteilen. Dieses für den Staat zutreffende Sonderecht sei entscheidend.
Die Meinung der Generalanwältin bindet den Gerichtshof bei seiner Entscheidung jedoch nicht. Die Richter des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften beginnen jetzt, in dieser Angelegenheit zu beraten. Das endgültige Urteil wird an einem späteren Datum gefällt.
In dem konkreten Fall wurden sie Klagen der österreichischen Telekom-Tochter T-Mobile Austria und von Hutchison gegen Österreich und Großbritannien. Sollte die Entscheidung gegen die Mobilfunkunternehmen ausfallen, hätte dies auch Folgen für die deutschen UMTS-Lizenzvergabe.
Kokott erklärte, es handelte sich bei Versteigerung zwar um eine wirtschaftliche Tätigkeit. Jedoch seien nur die staatlichen Regulierungsbehörden befugt, Genehmigungen zur Nutzung eines Telekommunikationsnetzes zu erteilen. Dieses für den Staat zutreffende Sonderecht sei entscheidend.
Die Meinung der Generalanwältin bindet den Gerichtshof bei seiner Entscheidung jedoch nicht. Die Richter des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften beginnen jetzt, in dieser Angelegenheit zu beraten. Das endgültige Urteil wird an einem späteren Datum gefällt.
In dem konkreten Fall wurden sie Klagen der österreichischen Telekom-Tochter T-Mobile Austria und von Hutchison gegen Österreich und Großbritannien. Sollte die Entscheidung gegen die Mobilfunkunternehmen ausfallen, hätte dies auch Folgen für die deutschen UMTS-Lizenzvergabe.