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GEZ-Gebühr für neuartige Empfangsgeräte
Ab 1. Januar 2007 muss auch für "neuartige Empfangsgeräte" Rundfunkgebühr gezahlt werden. Die GEZ wird diese Bezeichnung weit auslegen und für sämtliche Geräte, die zum Empfang von Radio- oder TV-Programmen genutzt werden könnten, Gebühren verlangen. Das prognostiziert zumindest das Online-Magazin tecCHANNEL. Zu den "neuartigen Empfangsgeräten" können nämlich nicht nur PCs, sondern auch Mobil- und VoIP-Telefone sowie Spielekonsolen und Webserver gezählt werden.
tecCHANNEL sieht große Folgen für Verbraucher und Unternehmen voraus: Wenn etwa Home-Office-PCs und Webserver gebührenpflichtig werden, vervielfacht dies die Gebührenbelastung, da die GEZ für jeden "Standort" extra zur Kasse bittet. Zwar wurden solche Pläne bislang offiziell nur für Internet-PCs angekündigt. Die Rechtsanwältin Petra Marwitz meint jedoch, "auch wenn man derzeit bestimmte Kategorien nicht in die Gebührenpflicht einschließt, so ist ein späterer Ausbau nicht ausgeschlossen. Der wahre Umfang lässt sich also nicht abschätzen."
Ob und inwieweit die neue Regelung sich auswirkt lässt sich erst bewerten, wenn die Gebührenpflicht wirksam ist. Aber es steht zu erwarten, dass vor dem Hintergrund der sehr schwammigen Definition viele Verbraucher und Firmen sich gegen die Auslegung der GEZ gerichtlich zur Wehr setzen werden, so tecCHANNEL.
tecCHANNEL sieht große Folgen für Verbraucher und Unternehmen voraus: Wenn etwa Home-Office-PCs und Webserver gebührenpflichtig werden, vervielfacht dies die Gebührenbelastung, da die GEZ für jeden "Standort" extra zur Kasse bittet. Zwar wurden solche Pläne bislang offiziell nur für Internet-PCs angekündigt. Die Rechtsanwältin Petra Marwitz meint jedoch, "auch wenn man derzeit bestimmte Kategorien nicht in die Gebührenpflicht einschließt, so ist ein späterer Ausbau nicht ausgeschlossen. Der wahre Umfang lässt sich also nicht abschätzen."
Ob und inwieweit die neue Regelung sich auswirkt lässt sich erst bewerten, wenn die Gebührenpflicht wirksam ist. Aber es steht zu erwarten, dass vor dem Hintergrund der sehr schwammigen Definition viele Verbraucher und Firmen sich gegen die Auslegung der GEZ gerichtlich zur Wehr setzen werden, so tecCHANNEL.