100%
0%
Charta für Internet-Kunden in Warteschleife
Die Bundesregierung will die Rechte europäischer Verbraucher beim Onlineshopping deutlich stärken. Dazu hat sie eine "Charta für Verbrauchersouveränität in der digitalen Welt" entworfen, wie die Financial Times Deutschland (FTD) berichtet. Nach Informationen der Zeitung müssten Banken und Onlinemusikgeschäfte ihr Angebot umfassend überarbeiten, sollte die Initiative umgesetzt werden.
Bei Verbraucherschützern wächst allerdings die Sorge, dass Berlin in letzter Minute vor zu radikalen Forderungen zurückscheut. "Die Charta ist fertig und wurde von allen Ministerien gebilligt", zitiert die FTD einen Verbraucherschützer, der am Entwurf beteiligt war. "Das ist allerdings eine sehr umstrittene Materie, und wir haben die Sorge, dass einige Personen in der Regierung versuchen könnten, sie zu begraben oder auf die lange Bank zu schieben."
Die von der Bundesregierung geplante Charta enthält die Grundsätze Interoperabilität von Musikportalen, Verpflichtung zum aktuellsten Datenschutz, das Recht auf Privatkopien und ein Recht auf Adressenhandel der Online-Anbieter erst, wenn die Nutzer ausdrücklich zugestimmt haben.
Das Prinzip der Interoperabilität würde Onlinemusikgeschäfte wie iTunes dazu zwingen, den Kopierschutz so abzuändern, dass Titel auf den Geräten von Wettbewerbern abgespielt werden können. Damit wäre Deutschland der nächste große Markt nach Frankreich und Skandinavien, der dies von den Musikprovidern fordert.
Der zweite Punkt soll Banken und Anbieter von Onlinediensten zur Verantwortung ziehen, wenn sie nicht immer die aktuellsten Mechanismen zum Datenschutz anwenden und es dadurch zu Passwort-Diebstahl und anderen Betrugsformen kommt. Dies würde den Unternehmen hohe Kosten verursachen, weshalb sie sich dagegen besonders wehren.
Weiter sieht die Charta ein Recht der Verbraucher vor, Kopierschutzsysteme zu umgehen und sich für den Privatgebrauch Kopien ihrer Bild- und Musikdateien zu machen. Zudem zwingen die Vorschläge Online-Anbieter dazu, persönliche Daten ihrer Nutzer nur mit deren ausdrücklichem, aktiv gegebenen Einverständnis an Dritte zu verkaufen.
Die Charta ist zwar kein Gesetzentwurf, sie repräsentiert aber die Position der Bundesregierung, wie ein europäisches Gesetz aussehen sollte. Obwohl sie schon seit einiger Zeit fertig ist, hat Verbraucherschutzminister Horst Seehofer (CSU) die Präsentation schon zweimal verschoben. Eine Sprecherin des Ministeriums sagte indes, die Verzögerung habe nur terminliche Gründe. Verbraucherschützer sorgen sich nach Angaben der FTD jedoch, der zuständige Minister Seehofer könne wegen des Drucks der Medien- und Finanzdienstleistungslobby einen Rückzieher machen.
Bei Verbraucherschützern wächst allerdings die Sorge, dass Berlin in letzter Minute vor zu radikalen Forderungen zurückscheut. "Die Charta ist fertig und wurde von allen Ministerien gebilligt", zitiert die FTD einen Verbraucherschützer, der am Entwurf beteiligt war. "Das ist allerdings eine sehr umstrittene Materie, und wir haben die Sorge, dass einige Personen in der Regierung versuchen könnten, sie zu begraben oder auf die lange Bank zu schieben."
Die von der Bundesregierung geplante Charta enthält die Grundsätze Interoperabilität von Musikportalen, Verpflichtung zum aktuellsten Datenschutz, das Recht auf Privatkopien und ein Recht auf Adressenhandel der Online-Anbieter erst, wenn die Nutzer ausdrücklich zugestimmt haben.
Das Prinzip der Interoperabilität würde Onlinemusikgeschäfte wie iTunes dazu zwingen, den Kopierschutz so abzuändern, dass Titel auf den Geräten von Wettbewerbern abgespielt werden können. Damit wäre Deutschland der nächste große Markt nach Frankreich und Skandinavien, der dies von den Musikprovidern fordert.
Der zweite Punkt soll Banken und Anbieter von Onlinediensten zur Verantwortung ziehen, wenn sie nicht immer die aktuellsten Mechanismen zum Datenschutz anwenden und es dadurch zu Passwort-Diebstahl und anderen Betrugsformen kommt. Dies würde den Unternehmen hohe Kosten verursachen, weshalb sie sich dagegen besonders wehren.
Weiter sieht die Charta ein Recht der Verbraucher vor, Kopierschutzsysteme zu umgehen und sich für den Privatgebrauch Kopien ihrer Bild- und Musikdateien zu machen. Zudem zwingen die Vorschläge Online-Anbieter dazu, persönliche Daten ihrer Nutzer nur mit deren ausdrücklichem, aktiv gegebenen Einverständnis an Dritte zu verkaufen.
Die Charta ist zwar kein Gesetzentwurf, sie repräsentiert aber die Position der Bundesregierung, wie ein europäisches Gesetz aussehen sollte. Obwohl sie schon seit einiger Zeit fertig ist, hat Verbraucherschutzminister Horst Seehofer (CSU) die Präsentation schon zweimal verschoben. Eine Sprecherin des Ministeriums sagte indes, die Verzögerung habe nur terminliche Gründe. Verbraucherschützer sorgen sich nach Angaben der FTD jedoch, der zuständige Minister Seehofer könne wegen des Drucks der Medien- und Finanzdienstleistungslobby einen Rückzieher machen.