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Gericht untersagt my-adventskalender.de
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat die Betreiberin des Online-Portals my-adventskalender.de abgemahnt. Die angebliche Chance auf 2664 Gewinne lässt sich das Unternehmen mit 59 Euro vergüten. Die Preisangabe ist jedoch im Kleingedruckten versteckt und kann daher leicht übersehen werden. Die Betreiberin der Seite, die Online Service Ltd., wurde heute vom Landgericht Hanau wegen vier ähnlich gestalteter Angebote zur Unterlassung verurteilt.
Das heute entschiedene Verfahren hatte der vzbv bereits im April 2007 wegen intransparenter Preiswerbung eingeleitet. Es betrifft die Seiten lebenstest.de, iqfieber.de, berufs-wahl.de und online-flirten.de. Für die Dienste können sich Interessenten auf der jeweiligen Seite unkompliziert durch Eintragen der persönlichen Daten in eine Maske anmelden.
Ein Hinweis auf die Kostenpflicht findet sich stets erst am unteren Ende der Anmeldeseite innerhalb eines Fließtextes sowie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Viele Teilnehmer erfahren von der Kostenpflichtigkeit des Angebots erst, wenn ihnen eine Rechnung ins Haus flattert. Die angegriffene Gestaltung der Webseiten wurde heute vom Landgericht Hanau per Urteil untersagt.
Das heute entschiedene Verfahren hatte der vzbv bereits im April 2007 wegen intransparenter Preiswerbung eingeleitet. Es betrifft die Seiten lebenstest.de, iqfieber.de, berufs-wahl.de und online-flirten.de. Für die Dienste können sich Interessenten auf der jeweiligen Seite unkompliziert durch Eintragen der persönlichen Daten in eine Maske anmelden.
Ein Hinweis auf die Kostenpflicht findet sich stets erst am unteren Ende der Anmeldeseite innerhalb eines Fließtextes sowie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Viele Teilnehmer erfahren von der Kostenpflichtigkeit des Angebots erst, wenn ihnen eine Rechnung ins Haus flattert. Die angegriffene Gestaltung der Webseiten wurde heute vom Landgericht Hanau per Urteil untersagt.