Mehr Strahlungsinfo zu DECT-Telefonen gefordert
Verbraucher sollen konkrete Informationen über die Wirkungen strahlungsaktiver Geräte erhalten. Damit wurde einer Petition von 1215 Bürgerinnen und Bürgern statt gegeben, die ebendies vor dem Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages gefordert hatten.
Die Unterzeichner fordern konkrete Informationen über potenzielle Gefahren strahlungsaktiver, schnurloser Geräte. Unter anderem sollte bei dauerstrahlenden DECT-Telefonen Hinweise zu finden sein, welche gesundheitlichen Auswirkungen sie haben. Zwar gelten für in Deutschland erhältliche Mobiltelefone und Babyüberwachungsgeräte klare Strahlenschutz-Grenzwerte. Bisher werden Verbraucher aber weder über die Intensität der Strahlung noch über deren gesundheitliche Auswirkungen angemessen informiert.
Bereits vor zwei Jahren hatte das Bundesamt für Strahlenschutz schnurlose Telefone des DECT-Standards als eine der stärksten Quellen hochfrequenter elektromagnetischer Strahlung im privaten Haushalt ausgemacht. Kritisiert wurde insbesondere, die Telefone senden unabhängig vom Bedarf. Deshalb forderte das BfS, dass schnurlose Telefone mit bedarfsgerechter Leistungsregelung entwickelt werden, die die Leistung während des Telefonierens der Entfernung von der Basisstation anpassen. Außerdem sollten sie so konzipiert sein, dass sie im Stand-By-Betrieb strahlungsfrei sind.
Diesen Forderungen sind laut Petitionsausschuss mittlerweile einige Hersteller nachgekommen. Eine "Warnung" vor herkömmlichen DECT-Telefonen hält er aber nicht für gerechtfertigt. Schließlich sei nach dem Stand der Wissenschaft eine Gesundheitsgefahr so gut wie ausgeschlossen, wenn die Grenzwerte eingehalten werden, schreibt der Petitionsausschuss. Er plädiert deshalb dafür, die Hersteller sollten sich verstärkt um das Umwelt-Gütesiegel "Blauer Engel" bemühen. Es wird nur an besonders strahlungsarme Mobiltelefongeräte verliehen, die den SAR-Grenzwert von 2 deutlich unterschreiten.
Die Unterzeichner fordern konkrete Informationen über potenzielle Gefahren strahlungsaktiver, schnurloser Geräte. Unter anderem sollte bei dauerstrahlenden DECT-Telefonen Hinweise zu finden sein, welche gesundheitlichen Auswirkungen sie haben. Zwar gelten für in Deutschland erhältliche Mobiltelefone und Babyüberwachungsgeräte klare Strahlenschutz-Grenzwerte. Bisher werden Verbraucher aber weder über die Intensität der Strahlung noch über deren gesundheitliche Auswirkungen angemessen informiert.
Bereits vor zwei Jahren hatte das Bundesamt für Strahlenschutz schnurlose Telefone des DECT-Standards als eine der stärksten Quellen hochfrequenter elektromagnetischer Strahlung im privaten Haushalt ausgemacht. Kritisiert wurde insbesondere, die Telefone senden unabhängig vom Bedarf. Deshalb forderte das BfS, dass schnurlose Telefone mit bedarfsgerechter Leistungsregelung entwickelt werden, die die Leistung während des Telefonierens der Entfernung von der Basisstation anpassen. Außerdem sollten sie so konzipiert sein, dass sie im Stand-By-Betrieb strahlungsfrei sind.
Diesen Forderungen sind laut Petitionsausschuss mittlerweile einige Hersteller nachgekommen. Eine "Warnung" vor herkömmlichen DECT-Telefonen hält er aber nicht für gerechtfertigt. Schließlich sei nach dem Stand der Wissenschaft eine Gesundheitsgefahr so gut wie ausgeschlossen, wenn die Grenzwerte eingehalten werden, schreibt der Petitionsausschuss. Er plädiert deshalb dafür, die Hersteller sollten sich verstärkt um das Umwelt-Gütesiegel "Blauer Engel" bemühen. Es wird nur an besonders strahlungsarme Mobiltelefongeräte verliehen, die den SAR-Grenzwert von 2 deutlich unterschreiten.