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Gesetz gegen Abmahn-Geschäftemacher
Ein falsches Foto in der Ebay-Auktion, eine Straßenkarte auf der Internetseite - all das kann teuer werden. Schnell flattert eine Abmahnung vom Anwalt ins Haus. Kostenpunkt: oft mehrere tausend Euro. „Tatsache ist, dass mit den Abmahnungen zum Teil verantwortungslose Geschäftemacherei betrieben wurde. Häufig ist dabei die Gerechtigkeit auf der Strecke geblieben.“ So zitiert die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ)den Parlamentarischen Justiz-Staatssekretär Alfred Hartenbach (SPD). Dieser "Geschäftemacherei" will die Bundesregierung nun per Gesetz Einhalt gebieten. Die Vorlage zum "Gesetz zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums", die der Bundestag schon beschlossen hat, sieht vor Abmahngebühren zu begrenzen. Bei nichtgewerblichen und erstmaligen Verstößen dürfen Anwälte demnächst nur noch 100 Euro auf die Rechnung setzen.
Jedoch stärkt das neue Gesetz auch die Stellung der Rechteinhaber. So müssen bisher die Ermittler der Musikindustrie Strafanzeige stellen, um an die Nutzerdaten zu den ermittelten IP-Adressen zu gelangen. Das ist gerade in jüngster Zeit schwieriger geworden, denn einige Staatsanwaltschaften verweigern die Ermittlung gegen Tauschbörsennutzer (tariftip berichtete). Nach neuer Rechtslage müssen nun die Internetprovider Nutzerdaten auch an die Ermittler der Musikindustrie weitergeben. Allerdings nur, wenn "das Ausmaß der Rechtsverletzung über das hinausgeht, was einer Nutzung zum privaten Gebrauch entspricht". So zitiert das Internetportal Netzwelt.de aus dem Gesetz. Ob dies gegeben ist, entscheidet im Einzelfall ein Richter. Die Auskunft kostet zudem 200 Euro an Gerichtskosten.
Das treibt die Vertreter der Musikindustrie auf die Barrikaden. Denn so schlage die Ermittlung gegen Urheberrechtsverletzer auf die Kasse der Geschädigten, klagt Dieter Gorny, Vorstandsvorsitzender des Bundesverbandes Musikindustrie, auf Netzwelt.de. Die Musikindustrie kann dem erwischten Tauschbörsennutzer jedoch nachträglich Schadenersatz oder Lizenzgebühren berechnen. Der Bundesrat wird sich voraussichtlich am 23. Mai mit dem neuen Urheberrecht befassen. Eine Zustimmung der Länderkammer ist aber nicht erforderlich.
Jedoch stärkt das neue Gesetz auch die Stellung der Rechteinhaber. So müssen bisher die Ermittler der Musikindustrie Strafanzeige stellen, um an die Nutzerdaten zu den ermittelten IP-Adressen zu gelangen. Das ist gerade in jüngster Zeit schwieriger geworden, denn einige Staatsanwaltschaften verweigern die Ermittlung gegen Tauschbörsennutzer (tariftip berichtete). Nach neuer Rechtslage müssen nun die Internetprovider Nutzerdaten auch an die Ermittler der Musikindustrie weitergeben. Allerdings nur, wenn "das Ausmaß der Rechtsverletzung über das hinausgeht, was einer Nutzung zum privaten Gebrauch entspricht". So zitiert das Internetportal Netzwelt.de aus dem Gesetz. Ob dies gegeben ist, entscheidet im Einzelfall ein Richter. Die Auskunft kostet zudem 200 Euro an Gerichtskosten.
Das treibt die Vertreter der Musikindustrie auf die Barrikaden. Denn so schlage die Ermittlung gegen Urheberrechtsverletzer auf die Kasse der Geschädigten, klagt Dieter Gorny, Vorstandsvorsitzender des Bundesverbandes Musikindustrie, auf Netzwelt.de. Die Musikindustrie kann dem erwischten Tauschbörsennutzer jedoch nachträglich Schadenersatz oder Lizenzgebühren berechnen. Der Bundesrat wird sich voraussichtlich am 23. Mai mit dem neuen Urheberrecht befassen. Eine Zustimmung der Länderkammer ist aber nicht erforderlich.