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Speicherung von Telefon- und Internetdaten zweifelhaft
Der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (BITKOM) hat eine Studie zum Stand und zu den Perspektiven der Vorratsdatenspeicherung im internationalen Vergleich vorgelegt. Anlass ist der gemeinsame Entwurf eines EU-Rahmenbeschlusses der vorsieht, dass sämtliche Telekommunikationsverkehrsdaten in den Bereichen Festnetz, Mobilfunk und Internet für einen Zeitraum von mindestens einem Jahr gespeichert werden müssen. Damit sollen die Ermittlungsarbeiten der Strafverfolgungsbehörden insbesondere bei der Bekämpfung der organisierten Kriminalität und des Terrorismus verbessert werden.
Die BITKOM-Studie hat ergeben, dass der Bedarf für eine so umfangreiche Speicherung von TK-Verkehrsdaten zweifelhaft und die Effektivität der Vorratsdatenspeicherung zur Verbrechensbekämpfung fraglich ist. Auch zeigen Erfahrungen anderer EU-Mitgliedstaaten, dass sich Anfragen der Strafverfolgungsbehörden in der Regel auf einen Zeitraum erstrecken, der nicht länger als 3 Monate zurückliegt, obwohl deutlich mehr Daten zur Verfügung ständen. Außerdem seien Datenschutzaspekte sowie die zu erwartende Kostenbelastung für die Unternehmen bei der Diskussion bisher nicht ausreichend berücksichtigt worden. Denn die geplanten Maßnahmen würden im Ergebnis zu einer Speicherung auf Vorrat von personenbezogenen Daten unbescholtener Bürger führen.
BITKOM fordert deshalb die Bundesregierung auf, bei ihrer zurückhaltenden Haltung zu bleiben und den EU-Rahmenbeschluss durch ein Veto zu verhindern. Insbesondere vor dem Hintergrund der zahlreichen Möglichkeiten, die Überwachung zu umgehen, scheint eine Vorratsdatenspeicherung nicht geeignet, um Terrorismus und organisierte Kriminalität besser bekämpfen zu können. Statt der aufwändigen Pläne sollten nach BITKOM-Ansicht erst einmal alternative Lösungsansätze, wie z.B. die in den USA als ausreichend befundene so genannte „Data-Preservation“ bzw. „Data-Freeze“ geprüft werden.
Die BITKOM-Studie hat ergeben, dass der Bedarf für eine so umfangreiche Speicherung von TK-Verkehrsdaten zweifelhaft und die Effektivität der Vorratsdatenspeicherung zur Verbrechensbekämpfung fraglich ist. Auch zeigen Erfahrungen anderer EU-Mitgliedstaaten, dass sich Anfragen der Strafverfolgungsbehörden in der Regel auf einen Zeitraum erstrecken, der nicht länger als 3 Monate zurückliegt, obwohl deutlich mehr Daten zur Verfügung ständen. Außerdem seien Datenschutzaspekte sowie die zu erwartende Kostenbelastung für die Unternehmen bei der Diskussion bisher nicht ausreichend berücksichtigt worden. Denn die geplanten Maßnahmen würden im Ergebnis zu einer Speicherung auf Vorrat von personenbezogenen Daten unbescholtener Bürger führen.
BITKOM fordert deshalb die Bundesregierung auf, bei ihrer zurückhaltenden Haltung zu bleiben und den EU-Rahmenbeschluss durch ein Veto zu verhindern. Insbesondere vor dem Hintergrund der zahlreichen Möglichkeiten, die Überwachung zu umgehen, scheint eine Vorratsdatenspeicherung nicht geeignet, um Terrorismus und organisierte Kriminalität besser bekämpfen zu können. Statt der aufwändigen Pläne sollten nach BITKOM-Ansicht erst einmal alternative Lösungsansätze, wie z.B. die in den USA als ausreichend befundene so genannte „Data-Preservation“ bzw. „Data-Freeze“ geprüft werden.