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Fehlendes Verbrauchervertrauen hemmt Internetentwicklung
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) will mehr Verbraucherschutz im Internet durchsetzen. Der vzbv fordert zum diesjährigen Weltverbrauchertag unter anderem sichere Systeme für das Online-Banking, ein Ende der Vorkasse beim E-Commerce, das Verbot der Weitergabe personenbezogener Daten ohne ausdrückliche Genehmigung sowie härtere Strafen gegen Spamming. Derzeit verdienen die Sicherheits-, Datenschutz- und Verbraucherschutzstandards der Online-Branche im Schnitt die Note mangelhaft. Fehlende Transparenz und kaum vorhandene Sanktionen bei Missbrauch machten das World Wide Web zu einem Tummelplatz unseriöser Anbieter. Schützen könne sich häufig nur, wer mit hohem Aufwand technisch und rechtlich permanent auf dem neuesten Stand bleibt.
Der vzbv nennt Beispiele für den Missstand und zeigt auf, wie die 34,4 Millionen Internetnutzer in Deutschland besser geschützt werden können und die Branche ihre Vertrauenskrise überwinden kann. Mehr als jeder dritte Bundesbürger hat bereits einmal im Internet eingekauft und das nicht immer erfolgreich. Um dies künftig zu vermeiden, fordert der Verbraucherzentrale Bundesverband die Lieferung und Rechnung nach dem Prinzip „erst die Ware, dann das Geld“ zu gestalten sowie alternativ die Zahlung der Ware über Treuhandsysteme zu ermöglichen, wobei der hinterlegte Betrag erst dann freigeben wird, wenn die Zustellung der Ware bestätigt wurde.
Beim Online-Banking sollten „Fälschungssichere Websites“, das heißt eine obligatorische Authentifizierung der Banken-Websites mittels qualifizierter elektronischer Signatur und eine Umstellung auf sicherere Zahlungssysteme, bei denen es einer zusätzlichen Bestätigung der Buchung bedarf, die TAN rasch verfällt und durch PC-externe Systeme nicht mehr abgefangen werden kann, oberstes Ziel von Banken und Kartenunternehmen sein, um Missbrauch zu verhindern. Zudem sollte die Beweislast bei Missbrauch der Zugangsdaten bei der Bank liegen. Die Bank muss belegen, dass der Kunde und nicht ein unbefugter Dritter eine Transaktion durchgeführt hat.
Eine wesentliche Gefahr im Internet ist der Missbrauch und die Weitergabe personenbezogener und sensibler Daten. Hierbei sollte, laut dem Verbraucherzentrale Bundesverband, die ausschließliche Übermittlung sensibler Daten durch eine sichere Verschlüsselung, zum Beispiel mit Hilfe von SSL, erfolgen. Persönliche Daten dürfen außerdem nur nach ausdrücklicher und freiwilliger vorheriger Zustimmung des Verbrauchers für Werbezwecke genutzt oder an Dritte weitergegeben werden. Zur Eindämmung der unerwünschten Werbeflut sollte Spamming im Teledienstegesetz das Versenden sämtlicher unerwünschter Werbemails als Ordnungswidrigkeit verfolgt werden, unabhängig davon, ob die Absenderadresse verschleiert wird. Um den Kampf gegen Spam wirkungsvoll zu koordinieren, müsste es eine zentral zuständige Stelle in der Europäischen Union geben.
Der vzbv nennt Beispiele für den Missstand und zeigt auf, wie die 34,4 Millionen Internetnutzer in Deutschland besser geschützt werden können und die Branche ihre Vertrauenskrise überwinden kann. Mehr als jeder dritte Bundesbürger hat bereits einmal im Internet eingekauft und das nicht immer erfolgreich. Um dies künftig zu vermeiden, fordert der Verbraucherzentrale Bundesverband die Lieferung und Rechnung nach dem Prinzip „erst die Ware, dann das Geld“ zu gestalten sowie alternativ die Zahlung der Ware über Treuhandsysteme zu ermöglichen, wobei der hinterlegte Betrag erst dann freigeben wird, wenn die Zustellung der Ware bestätigt wurde.
Beim Online-Banking sollten „Fälschungssichere Websites“, das heißt eine obligatorische Authentifizierung der Banken-Websites mittels qualifizierter elektronischer Signatur und eine Umstellung auf sicherere Zahlungssysteme, bei denen es einer zusätzlichen Bestätigung der Buchung bedarf, die TAN rasch verfällt und durch PC-externe Systeme nicht mehr abgefangen werden kann, oberstes Ziel von Banken und Kartenunternehmen sein, um Missbrauch zu verhindern. Zudem sollte die Beweislast bei Missbrauch der Zugangsdaten bei der Bank liegen. Die Bank muss belegen, dass der Kunde und nicht ein unbefugter Dritter eine Transaktion durchgeführt hat.
Eine wesentliche Gefahr im Internet ist der Missbrauch und die Weitergabe personenbezogener und sensibler Daten. Hierbei sollte, laut dem Verbraucherzentrale Bundesverband, die ausschließliche Übermittlung sensibler Daten durch eine sichere Verschlüsselung, zum Beispiel mit Hilfe von SSL, erfolgen. Persönliche Daten dürfen außerdem nur nach ausdrücklicher und freiwilliger vorheriger Zustimmung des Verbrauchers für Werbezwecke genutzt oder an Dritte weitergegeben werden. Zur Eindämmung der unerwünschten Werbeflut sollte Spamming im Teledienstegesetz das Versenden sämtlicher unerwünschter Werbemails als Ordnungswidrigkeit verfolgt werden, unabhängig davon, ob die Absenderadresse verschleiert wird. Um den Kampf gegen Spam wirkungsvoll zu koordinieren, müsste es eine zentral zuständige Stelle in der Europäischen Union geben.