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Call by Call: Tarifansage wird Pflicht


Call by CallSeit dem 1. August 2012 ist die automatische Tarifansage von Call-by-Call-Verbindungen Pflicht. Möglich macht dies eine Novelle des Telekommunikations- gesetzes (TKG). Verbraucher sollten dennoch einige Regeln befolgen, um sich vor teuren Tarifen zu schützen.

Die Pflicht zur Tarifansage hätte eigentlich zeitnah nach der Unterschrift von Bundespräsident Joachim Gauck im Mai 2012 umgesetzt werden sollen. Die Klage eines Call-by-Call-Anbieters vorm Bundesverfassungs- gericht verhinderte das jedoch.

Dem TKG zufolge muss jeder Call-by-Call-Anbieter eine Tarifansage schalten, die über sämtliche Preisbestandteile der Verbindung informiert, d.h. dass auch Einmalentgelte oder Taktung angesagt werden müssen. Anders als bislang üblich darf es während einer laufenden Call-by-Call-Verbindung keine Tarifwechsel geben.

Ausnahme: Der Call-by-Call-Anbieter informiert mit einer erneuten Tarifansage über den neuen Tarif. Das würde aber de facto eine zeitweise Unterbrechung der Verbindung bedeuten. Deshalb hat sich bis jetzt kein Call-by-Call-Anbieter dafür entschieden, künftig so zu verfahren.

Aufgrund der Neuregelung des TKG hat Tariftipp.de seinen Call-by-Call-Rechner umgestellt. Die Option „nur mit Tarifansage“ entfällt. Der Nutzer muss nur noch das Gesprächsziel, den Tag (Werktag oder Wochenende/Feiertag) sowie die Uhrzeit wählen und bekommt in der Folge die jeweils günstigsten Call-by-Call-Tarife angezeigt. Wie gehabt ist Tariftipp.de dabei auf die Angaben der Call-by-Call-Anbieter angewiesen und kann für seinen Service keine Gewähr übernehmen.

Obwohl die Pflicht zur Tarifansage für den Verbraucher einen großen Fortschritt bedeutet, muss er trotzdem genau zuhören, welcher Call-by-Call-Tarif als verbindlich geltend angesagt wird. Seriöse Call-by-Call-Anbieter sagen den Tarif in Cent pro Minute an. An anderer Stelle heißt es aber z.B. „nur null komma drei drei neun Euro pro Minute“ (also 33,9 Cent pro Minute).

Darüber hinaus müssen zwischen dem Ende der automatischen Tarifansage und dem Beginn der eigentlichen Call-by-Call-Verbindung mindestens drei Sekunden liegen, damit der Verbraucher die Möglichkeit hat, rechtzeitig aufzulegen, wenn ihm der angesagte Tarif zu teuer ist.

Um die Tarife der Call-by-Call-Anbieter für die von Ihnen gewünschte Destination zu vergleichen, nutzen Sie unseren Call-by-Call-Rechner.

© Tariftipp.de, 1. August 2012