Ausgedehntes Widerrufsrecht
Allerdings können Verbraucher bald von einem erweiterten Widerrufsrecht Gebrauch machen.
So hat man bei Werbeanrufen für Lotterien oder Zeitschriften- und Zeitungsabonnements künftig einen Monat Zeit für seinen Widerruf. Bisher gab es bei solchen Werbeanrufen überhaupt gar kein Widerrufsrecht. Bei anderen Angeboten beträgt es wie bei allgemeinen Vertragsabschlüssen zwei Wochen.
Weitere wichtige Neuerung: Telefonisch geschlossene Verträge, mit denen „Schaltungen im Hintergrund“ bei Dienstleistungsverhältnissen einhergehen, werden nach dem neuen Gesetz erst wirksam, wenn der Verbraucher sie schriftlich bestätigt hat.
Dies gilt z.B. beim Wechsel des DSL-, Festnetz- oder Mobilfunk-Providers, der per Telefon angeboten wird. Ebenfalls von dieser Regelung betroffen sind Verträge für den Wechsel des Strom- oder Gasanbieters.
© Tariftipp.de, 25. März 2009