Bis zu 50.000 Euro Strafe
Für unerlaubte Telefonwerbung gelten bald strengere gesetzliche Richtlinien. Der Bundestag hat heute ein Gesetz mit einem umfassenden Widerrufsrecht für Verträge verabschiedet, die am Telefon geschlossen werden.
Call-Center, die mit unterdrückter Rufnummer arbeiten, müssen künftig mit Strafen bis zu 50.000 Euro rechnen. Außerdem muss für solche Anrufe eine ausdrückliche Einwilligung des betroffenen Verbrauchers vorliegen.
Wenn Firmen gegen das Verbot der Telefonwerbung ohne Einwilligung der Verbraucher verstoßen, droht ihnen ebenfalls ein Bußgeld bis zu 50.000 Euro.
Den Verbraucherschutzminister einzelner Bundesländer, den Grünen und der Linkspartei ging der Gesetzentwurf der Bundesregierung nicht weit genug. Sie hatten gefordert, dass am Telefon geschlossene Verträge einer nachträglichen schriftlichen Bestätigung bedürfen sollten. Weil diese Klausel im neuen Gesetzt nicht enthalten ist, stimmten die Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und der Linken dagegen.