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Mobilfunkanbieter: Informationspflicht bei Preiserhöhungen
Handybesitzer sind einer Tariferhöhung ihres Mobilfunkanbieters nicht hilflos ausgeliefert. Dies berichtet die Telekommunikations-Fachzeitschrift "connect" in ihrer neuesten Ausgabe. Demnach sind die Unternehmen dazu verpflichtet, jede Änderung der Vertragsbedingungen ausdrücklich bekannt zu geben. Bisher war es für den Anbieter nur notwendig, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Amtsblatt der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) zu veröffentlichen und in den Shops zur Einsicht bereitzuhalten. Für den Kunden besteht damit die Möglichkeit, unverzüglich schriftlich Widerspruch einzulegen. Wer das allerdings versäumt, gibt sein stillschweigendes Einverständnis zu der Preiserhöhung. (sn)
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