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Gehaltsverlust bei privaten Telefonaten am Arbeitsplatz
Wer durch private Telefonate während der Arbeitszeit sein Unternehmen vorsätzlich schädigt, muss mit einer Gehaltsverweigerung rechnen. Dies hatte das Arbeitsgericht Frankfurt/Main (Az 5 Ga 17/02) entschieden. Demnach darf eine Firma zur Erfüllung von Schadensersatzansprüchen das komplette Gehalt des verantwortlichen Mitarbeiters einbehalten.
Wie der Internet-Ratgeber fachanwalt-hotline.de mitteilt, hatten die Richter die Klage eines ehemaligen Angestellten eines Sicherheitsunternehmens zurückgewiesen. Er hatte in seiner Funktion als Wachmann während eines Rundganges privat telefoniert. Die Firma verlangte von der Sicherheitsfirma deswegen über 6000 Euro Schadensersatz. Daraufhin musste der Wachmann auf seine Anstellung und die letzten zwei Monatsgehälter verzichten. Die Richter stimmten dieser Maßnahme zu, da der Wachmann vorsätzlich unerlaubt gehandelt habe. (sn)
Wie der Internet-Ratgeber fachanwalt-hotline.de mitteilt, hatten die Richter die Klage eines ehemaligen Angestellten eines Sicherheitsunternehmens zurückgewiesen. Er hatte in seiner Funktion als Wachmann während eines Rundganges privat telefoniert. Die Firma verlangte von der Sicherheitsfirma deswegen über 6000 Euro Schadensersatz. Daraufhin musste der Wachmann auf seine Anstellung und die letzten zwei Monatsgehälter verzichten. Die Richter stimmten dieser Maßnahme zu, da der Wachmann vorsätzlich unerlaubt gehandelt habe. (sn)
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