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Internet-Nutzung wird für Behinderte einfacher
Anfang Mai tritt ein Gleichstellungsgesetz zur Barriere-freien Internet- und Intranet-Nutzung für Behinderte in Kraft. Dadurch werden Gestalter sämtlicher neuer oder fortlaufend aktualisierter Seiten von öffentlichen Institutionen des Bundes und der Länder zur Einhaltung spezieller Vorgaben verpflichtet. Damit sollen z.B. Sehbehinderte und Menschen, die an Taubheit oder dem Down-Syndrom leiden, die Möglichkeit bekommen, sich ungehindert zu informieren. Zu diesem Zweck kann man beispielsweise Schriften vergrößern, die Inhalte durch einen Sprachsynthesizer vorlesen lassen oder sie für Joystick-Steuerung nutzbar machen.
Für die Betreiber kommerzieller Websites ist die Umgestaltung keine Pflicht.
Vier von fünf behinderten Menschen in Deutschland nutzen momentan die Dienste des Internet – erheblich mehr als im bundesdeutschen Durchschnitt. Hier ist bislang nur jeder zweite Deutsche Online. (sn)
Für die Betreiber kommerzieller Websites ist die Umgestaltung keine Pflicht.
Vier von fünf behinderten Menschen in Deutschland nutzen momentan die Dienste des Internet – erheblich mehr als im bundesdeutschen Durchschnitt. Hier ist bislang nur jeder zweite Deutsche Online. (sn)
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