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E-Mail hat in Gerichtsprozessen Beweiskraft
Die E-Mail-Korrespondenz zwischen einem Unternehmen und seinen Arbeitnehmern hat vor Gericht grundsätzlich Beweiskraft. Das hat das Arbeitsgericht Frankfurt in einem Urteil festgestellt (Az.: 7 Ca 5380/01). Wie www.fachanwalt-hotline.de berichtet, hatten die Richter die Zahlungsklage einer Sachbearbeiterin gegen ihren Arbeitgeber zurückgewiesen.
Sie hatte in einer E-Mail an ihren Vorgesetzten akzeptiert, dass eine vereinbarte Abfindung auch alle sonstigen Zahlungsansprüche beinhalten solle. Als diese Vereinbarung nicht im Aufhebungsvertrag erwähnt wurde, verlangte die Frau zusätzliche Bonusprämien. Diesen Anspruch wiesen die Frankfurter Richter mit Hinweis auf die E-Mail-Korrespondenz zurück. (sn)
Sie hatte in einer E-Mail an ihren Vorgesetzten akzeptiert, dass eine vereinbarte Abfindung auch alle sonstigen Zahlungsansprüche beinhalten solle. Als diese Vereinbarung nicht im Aufhebungsvertrag erwähnt wurde, verlangte die Frau zusätzliche Bonusprämien. Diesen Anspruch wiesen die Frankfurter Richter mit Hinweis auf die E-Mail-Korrespondenz zurück. (sn)
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