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Deaktivierungskosten sind unrechtmäßig
Der Bundesgerichtshof hat Mobilfunkfirmen untersagt, bei der Beendigung eines Anschlusses Gebühren vom Handynutzer zu verlangen. (AZ: IIIZR 199/01) Wie die ZDNet mitteilt, dürfen die Unternehmen die anfallenden Kosten bei der Stillegung eines Anschlusses nicht an den Kunden weitergeben.
In der Vergangenheit hatten verschiedene Landesinstanzen unterschiedliche Urteile zum gleichen Sachverhalt gefällt. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) hatte schon damals Einspruch gegen die Deaktivierungsgebühren durch deutsche Anbieter wie Talkline, MobilCom und E-Plus erhoben. (sn)
In der Vergangenheit hatten verschiedene Landesinstanzen unterschiedliche Urteile zum gleichen Sachverhalt gefällt. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) hatte schon damals Einspruch gegen die Deaktivierungsgebühren durch deutsche Anbieter wie Talkline, MobilCom und E-Plus erhoben. (sn)
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