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Nachweis über Einhaltung elektomagnetischer Grenzwerte
Am 8. Mai hat das Bundeskabinett den Entwurf einer Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder beschlossen. Der Entwurf wurde vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technik vorgelegt.
Die Verordnung sieht vor, dass Betreiber von Sendeanlagen verpflichtet sind, die Einhaltung der Grenzwerte nachzuweisen.
Die Verordnung legt keine neuen Grenzwerte fest. Sie bezieht sich auf geltende Richtlinien des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, ergänzt durch Normen und Empfehlungen der EU.
Die Verordnung bedarf nun der Zustimmung vom Bundesrat. (ah)
Die Verordnung sieht vor, dass Betreiber von Sendeanlagen verpflichtet sind, die Einhaltung der Grenzwerte nachzuweisen.
Die Verordnung legt keine neuen Grenzwerte fest. Sie bezieht sich auf geltende Richtlinien des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, ergänzt durch Normen und Empfehlungen der EU.
Die Verordnung bedarf nun der Zustimmung vom Bundesrat. (ah)
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