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Mobile Rufnummern-Mitnahme ab 2002
Wie der Chef der Regulierungsbehörde (RegTP), Scheurle, am 2. Mai 2000 bekannt gab, werden deutsche Mobilfunkkunden ihre Rufnummer ab 1. Februar 2002 auch bei einem Wechsel des Providers behalten können. Bisher wird dies Kunden mit dem Hinweis auf die unmögliche Abrechnung noch verweigert und damit vor allem diejenigen an einem Anbieterwechsel gehindert, die ihr Telefon häufig nutzen und auf die Bekanntheit ihrer Nummer angewiesen sind.
Für die Einführung der Netzbetreiberportabilität griff die RegTP wir auf viele im Festnetz gewonnene positive Erfahrungen zurück. Dennoch erfordere die Netzbetreiberportabilität in Mobilfunknetzen zusätzliche Festlegungen, die sich schon aus den grundsätzlich verschiedenen Diensten, z. B. Roaming oder Kurzmitteilungen, und den völlig unterschiedlichen Netzkomponenten ergeben. Das Definieren, das Abstimmen und das Einrichten von technischen Schnittstellen und betrieblichen Abläufen zwischen den Netzen ist eine Angelegenheit, die im Rahmen eines multilateralen Arbeitskreises noch geregelt werden muß. Die Netzbetreiberportabilität im Mobilfunkmarkt zu realisieren ist zwar kein ganz einfaches Unterfangen, aber eine durchaus lösbare Aufgabenstellung. Die Einführung von Netzbetreiberportabilität dürfte die Wechselbereitschaft der Kunden erhöhen und zu einer signifikanten Intensivierung des Wettbewerbs führen. Als Folge sind Preissenkungen und Qualitätsverbesserungen zu erwarten, von denen der Mobilfunkkunde profitieren wird.
In Großbritannien, Hongkong, den Niederlanden und der Schweiz wurde die Rufnummern-Portabilität bereits eingeführt, in Slovenien, Dänemark, Luxemburg und Tschechien wird sie bis spätestens Januar 2001 eingeführt.
Für die Einführung der Netzbetreiberportabilität griff die RegTP wir auf viele im Festnetz gewonnene positive Erfahrungen zurück. Dennoch erfordere die Netzbetreiberportabilität in Mobilfunknetzen zusätzliche Festlegungen, die sich schon aus den grundsätzlich verschiedenen Diensten, z. B. Roaming oder Kurzmitteilungen, und den völlig unterschiedlichen Netzkomponenten ergeben. Das Definieren, das Abstimmen und das Einrichten von technischen Schnittstellen und betrieblichen Abläufen zwischen den Netzen ist eine Angelegenheit, die im Rahmen eines multilateralen Arbeitskreises noch geregelt werden muß. Die Netzbetreiberportabilität im Mobilfunkmarkt zu realisieren ist zwar kein ganz einfaches Unterfangen, aber eine durchaus lösbare Aufgabenstellung. Die Einführung von Netzbetreiberportabilität dürfte die Wechselbereitschaft der Kunden erhöhen und zu einer signifikanten Intensivierung des Wettbewerbs führen. Als Folge sind Preissenkungen und Qualitätsverbesserungen zu erwarten, von denen der Mobilfunkkunde profitieren wird.
In Großbritannien, Hongkong, den Niederlanden und der Schweiz wurde die Rufnummern-Portabilität bereits eingeführt, in Slovenien, Dänemark, Luxemburg und Tschechien wird sie bis spätestens Januar 2001 eingeführt.