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Telekom wird zur pünktlichen Lieferung gezwungen
Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) hat wettbewerbsgerechte Zugangsbedingungen für die Mietleitungen der Deutschen Telekom AG festgelegt. Demnach ist die Telekom verpflichtet Mietleitungen zur Anbindung von Endkunden innerhalb einer Frist von 12 bis 30 Tagen bereitzustellen. Für den Fall einer Terminverfehlung sieht die RegTP eine Vertragsstrafe von 5% des monatlichen Überlassungsentgeltes je Kalendertag der Fristüberschreitung vor. Diese Entscheidung bezieht sich sowohl auf Carrier-Festverbindungen, die für den Netzaufbau von den Wettbewerbern benötigt werden, als auch auf Übertragungswege zur Anbindung von Endkunden. (te)
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