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Call by Call im Ortsnetz soll im Dezember starten
Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Einführung von Call by Call und Preselection im Ortsnetz in den Bundestag eingebracht. Damit werden diese Services voraussichtlich ab dem 1. Dezember nutzbar sein können. Dies geht aus einem Bericht von heise-online hervor. Die Änderung des Telekommunikationsgesetzes muss sowohl vom Bundestag und als auch vom Bundesrat beschlossen werden.
Ein Teil der Gesetzesänderung sieht vor, dass die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post neben den üblichen Lizenzgebühren auch umsatzabhängige Gebühren verlangen kann. Dieser Punkt führte zu einem Streit zwischen Bundesregierung und Bundesrat, da die Gebühren als markthemmende Zutrittsschranken wirken können. Die Regierung wies diesen Vorwurf zurück. Der Beitrag sei notwendig, um den Aufwand der Behörde zu decken und auch durch EU-Recht vorgegeben. (te)
Ein Teil der Gesetzesänderung sieht vor, dass die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post neben den üblichen Lizenzgebühren auch umsatzabhängige Gebühren verlangen kann. Dieser Punkt führte zu einem Streit zwischen Bundesregierung und Bundesrat, da die Gebühren als markthemmende Zutrittsschranken wirken können. Die Regierung wies diesen Vorwurf zurück. Der Beitrag sei notwendig, um den Aufwand der Behörde zu decken und auch durch EU-Recht vorgegeben. (te)
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