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Telekom muss Vorleistungs-Flatrate anbieten
Die Regulierungsbehörde für Post und Telekommunikation (RegTP) hat die
Deutsche Telekom AG (DT AG) dazu verpflichtet, ihren Wettbewerbern einen
Pauschaltarif für den Internetzugang anzubieten. Die zukünftige Entgelthöhe muss nun in einem weiteren Verfahren festgelegt werden. Bisher werden solche
Verbindungen zeitabhängig abgerechnet.
Mit der sogenannten „Vorleistungs-Flatrate“ der DT AG sind die alternativen Carrier in der Lage, den Verbrauchern eine eigene Flatrate zur Verfügung zu stellen. Dafür muss das Netzwerk der Unternehmen mit dem Telefonnetz der DT AG an Knotenpunkten gekoppelt werden.
Im April hatte der größte alternative Netzwerkanbieter „mediaWays GmbH“ bei der RegTP einen Antrag auf „Nutzung der "Letzten Meile" des Telekom-Netzes auf Basis eines kapazitätsbasierten Entgeltes“ gestellt. Die RegTP geht nun davon aus, dass sie mit dieser Entscheidung den Weg für einen chancengleichen Wettbewerb auf dem Carrier-Markt geebnet hat. (sn)
Mit der sogenannten „Vorleistungs-Flatrate“ der DT AG sind die alternativen Carrier in der Lage, den Verbrauchern eine eigene Flatrate zur Verfügung zu stellen. Dafür muss das Netzwerk der Unternehmen mit dem Telefonnetz der DT AG an Knotenpunkten gekoppelt werden.
Im April hatte der größte alternative Netzwerkanbieter „mediaWays GmbH“ bei der RegTP einen Antrag auf „Nutzung der "Letzten Meile" des Telekom-Netzes auf Basis eines kapazitätsbasierten Entgeltes“ gestellt. Die RegTP geht nun davon aus, dass sie mit dieser Entscheidung den Weg für einen chancengleichen Wettbewerb auf dem Carrier-Markt geebnet hat. (sn)
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