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Homepage-Betreiber muss Gästebuchinhalt kontrollieren
Homepage-Betreiber sind dazu verpflichtet, den Inhalt ihres Gästebuches regelmäßig auf rechtswidrige Eintragungen zu überprüfen und diese zu löschen. Dies geht aus einem Urteil des Landgerichts Trier (Az.: 4 O 106/00) hervor. Unterlassen Homepage-Betreiber die Kontrolle der Einträge, machen sie sich deren Inhalte zu eigen. Ein allgemeiner Hinweis darauf, dass der Betreiber sich distanziere, ist nicht ausreichend.
Bei einer rein privat betriebenen Webseite mit einem beschränkten Aufkommen von Beiträgen im Gästebuch ist eine Überprüfung in wöchentlichen Abständen ausreichend. (te)
Bei einer rein privat betriebenen Webseite mit einem beschränkten Aufkommen von Beiträgen im Gästebuch ist eine Überprüfung in wöchentlichen Abständen ausreichend. (te)
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