Telekom droht bei Verzögerung Strafe
Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post hat genaue wettbewerbsgerechte Vertragsbedingungen für den Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung (TAL) verbindlich festgelegt. Zur Wahrung der vertraglichen Bereitstellungsfristen wird ein neues Entschädigungssystem eingeführt. Im Fall einer Terminverfehlung bei der Bereitstellung der Teilnehmeranschlussleitung muss die Deutsche Telekom 20,00 Euro je Kalendertag an den Wettbewerber zahlen. Sollte die Telekom den Zugang zu Schalträumen am vereinbarten Termin nicht gewähren, droht eine Strafe von 250,00 Euro. Die Telekom kann sich von der Verpflichtung zur Zahlung der Vertragsstrafe befreien, wenn sie nachweisen kann, dass sie an der verspäteten Bereitstellung kein Verschulden trifft. (te)
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