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Hauseigentümer muss Antennenbau zustimmen
Das Oberlandesgericht Hamm (Nordrhein-Westfalen) hat durch eine Entscheidung die Errichtung einer UMTS-Mobilfunkantenne auf einem Wohnhaus gestoppt (Az.: 15 W 287/01). Nach einem Bericht der Wirtschaftswoche, begründet das Gericht das Urteil damit, dass mögliche Gesundheitsrisiken für die Anwohner nicht auszuschließen seien. Solange das nicht der Fall sei, müssten alle Eigentümer eines Hauses dem Bau einer solchen Anlage zustimmen.
Damit gaben die Juristen der Klage eines Wohnungsbesitzers statt. Er hatte gegen den Mehrheits-Beschluss der Eigentümerversammlung geklagt hatte, nach dem eine UMTS-Antenne auf dem Dach des gemeinsamen Hauses installiert werden sollte. (sn)
Damit gaben die Juristen der Klage eines Wohnungsbesitzers statt. Er hatte gegen den Mehrheits-Beschluss der Eigentümerversammlung geklagt hatte, nach dem eine UMTS-Antenne auf dem Dach des gemeinsamen Hauses installiert werden sollte. (sn)
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