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Debatte um Internet-Impressum für private Anbieter

24.07.2002 von
Unter Umständen müssen sich nicht nur Gewerbetreibende, sondern auch die Anbieter privater Homepages an die seit Jahresbeginn geltende Kennzeichnungspflicht halten. Das berichtet die Süddeutsche Zeitung. Das sogenannte Web-Impressum wird demnach Pflicht, sobald Shareware zum Download bereitgestellt wird oder Werbebanner oder kostenpflichtige Links in die Seite integriert wurden.

Dann wird der Anbieter als Teledienst eingestuft, der unter die Kennzeichnungspflicht des Teledienstgesetzes fällt. Im Impressum müssen neben Namen und Anschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse auch weitergehende Pflichtdaten enthalten sein. Alle Informationen müssen ohne längeres Suchen auffindbar sein. Bei Missachtung der Informationspflicht droht unter Umständen eine Geldbuße von bis zu 50.000 Euro.(sn)

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