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Telekom weist Berichte über überhöhte Rechnungen zurück
Die Deutsche Telekom hat Berichte zurückgewiesen, wonach es zu Unregelmäßigkeiten bei der Rechnungsstellung für die Kunden der Telekom gekommen sein soll. In einer Meldung der Nachrichtenagentur Reuters wies ein Telekom-Sprecher ein entsprechendes Gutachten als "grob irreführend und fahrlässig" zurück.
Das von der Telefoneinkaufsgemeinschaft Communitel in Auftrag gegebene Gutachten wirft der Telekom gravierende technische Mängel des Abrechnungssystems vor. Mit hoher Wahrscheinlichkeit soll deshalb jede Telefonrechnung in Deutschland um 20 Prozent zu hoch sein. Das Gutachten stützt sich auf die Auswertung von 100 Millionen Rechnungsdaten der Telekom. Besonders die technische Anlagen zur Rechnungsstellung seien zu alt. Folge davon seien eklatante Rechnungsfehler.
Die Telekom wies darauf hin, dass die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post in einem Gutachten bestätigt hat, dass die Telekom-Rechnungen zu 99,9 Prozent stimmen. Wenn Fehler passieren, handelt es sich um Einzelfehler.
Um sich vor falschen Telefonrechnungen zu schützen, ist die Beauftragung eines Einzelgesprächnachweises ratsam. Sie sollten stichprobenartig die erhobenen Entgelte mit den Tarifen, die der Anbieter veröffentlicht hat, vergleichen. (te)
Das von der Telefoneinkaufsgemeinschaft Communitel in Auftrag gegebene Gutachten wirft der Telekom gravierende technische Mängel des Abrechnungssystems vor. Mit hoher Wahrscheinlichkeit soll deshalb jede Telefonrechnung in Deutschland um 20 Prozent zu hoch sein. Das Gutachten stützt sich auf die Auswertung von 100 Millionen Rechnungsdaten der Telekom. Besonders die technische Anlagen zur Rechnungsstellung seien zu alt. Folge davon seien eklatante Rechnungsfehler.
Die Telekom wies darauf hin, dass die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post in einem Gutachten bestätigt hat, dass die Telekom-Rechnungen zu 99,9 Prozent stimmen. Wenn Fehler passieren, handelt es sich um Einzelfehler.
Um sich vor falschen Telefonrechnungen zu schützen, ist die Beauftragung eines Einzelgesprächnachweises ratsam. Sie sollten stichprobenartig die erhobenen Entgelte mit den Tarifen, die der Anbieter veröffentlicht hat, vergleichen. (te)
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Special: Was tun bei überhöhten Rechnungen
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