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Zahlungsboykott gegen 0190-Rufnummern rechtswidrig
Talkline ID hat gegen den Aufruf zum Zahlungsboykott gegen 0190-Rufnummern der Verbraucherzentrale Hamburg eine einstweilige Verfügung beim Landgericht Köln erwirkt. Der Beschluss des Landgerichts Köln ist vorläufig und damit noch nicht rechtskräftig.
Die Verbraucherzentrale hatte die Bürger zum massenhaften Zahlungsboykott gegen 0190er-Nummern aufgerufen. Talkline ID wirft der Verbraucherzentrale vor, damit rechtswidrig gehandelt und Falschaussagen getroffen zu haben. Ein Zahlungsboykott führt nach Auffassung von Talkline ID in den meisten Fällen dazu, dass Kunden durch Mahn- und Inkassoverfahren erhebliche finanzielle Nachteile entstehen können. In aller Regel stellt sich heraus, dass die 0190-Gebühren zu Recht erhoben werden. Daher müssen Kunden, die eine 0190er-Telefonrechnung boykottieren, später meist deutlich mehr zahlen, so Talkline ID weiter. (te)
Die Verbraucherzentrale hatte die Bürger zum massenhaften Zahlungsboykott gegen 0190er-Nummern aufgerufen. Talkline ID wirft der Verbraucherzentrale vor, damit rechtswidrig gehandelt und Falschaussagen getroffen zu haben. Ein Zahlungsboykott führt nach Auffassung von Talkline ID in den meisten Fällen dazu, dass Kunden durch Mahn- und Inkassoverfahren erhebliche finanzielle Nachteile entstehen können. In aller Regel stellt sich heraus, dass die 0190-Gebühren zu Recht erhoben werden. Daher müssen Kunden, die eine 0190er-Telefonrechnung boykottieren, später meist deutlich mehr zahlen, so Talkline ID weiter. (te)
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