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Ebay - Verkäufer müssen mit schlechten Bewertungen leben
Eine Münzhändlerin aus New Jersey in den USA hat rechtliche Schritte gegen drei ihrer Kunden eingeleitet, die über das Online-Auktionshaus Ebay bei ihr gekauft hatten. Wie das Handelsblatt berichtet, hatten die Kunden nach dem Kauf bei der Bewertung des Geschäfts negative Kommentare in das Portal gesetzt. Die Frau fand, dass die Kritik ihrem Ruf und folglich ihrem Geschäft schade und zog die Kunden vor Gericht.
Diese wiederum berichteten, dass sie falsche Artikel erhalten hatten und teilweise sogar um eine Rückzahlung geprellt worden seien. Das Gericht in New Jersey verweigerte das Urteil, da es sich für nicht zuständig hielt. Eine Vertreterin von Ebay-Deutschland äußerte gegenüber dem Handelsblatt die Meinung, dass sie die Wahrscheinlichkeit weiterer Klagen für gering hält. "Wenn ein Händler seriös und gut arbeitet, braucht er sich auch bei einer Negativbewertung unter vielen positiven keine Sorgen zu machen", meinte sie. (sn)
Diese wiederum berichteten, dass sie falsche Artikel erhalten hatten und teilweise sogar um eine Rückzahlung geprellt worden seien. Das Gericht in New Jersey verweigerte das Urteil, da es sich für nicht zuständig hielt. Eine Vertreterin von Ebay-Deutschland äußerte gegenüber dem Handelsblatt die Meinung, dass sie die Wahrscheinlichkeit weiterer Klagen für gering hält. "Wenn ein Händler seriös und gut arbeitet, braucht er sich auch bei einer Negativbewertung unter vielen positiven keine Sorgen zu machen", meinte sie. (sn)
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