0%
0%
Regierung verabschiedet 0190-Gesetz
Das Bundeskabinett hat heute der Änderung der Telekommunikationskundenschutzverordnung (TKV) zugestimmt. Die Änderung soll die Verbrauchern vor Betrügereien, mit 0190er Nummern schützen. Mit der Umgestaltung werden die rechnungsstellenden Diensteanbieter verpflichtet, die Telefonkunden in der Rechnung darauf hinzuweisen, dass sie gegenüber einzelnen strittigen Forderungen begründete Einwendungen erheben können. Auf der Rechnung muss dafür Name, Anschrift und eine kostenfreie Servicenummer der Unternehmen angegeben werden.
Die TKV-Änderung erweitert auch die Haftung des Netzbetreibers: Diejenigen Netzbetreiber, die Mehrwertdiensterufnummern zur Nutzung überlassen, werden verpflichtet, bei gesicherter Kenntnis einer rechtswidrigen Nutzung die missbräuchlich genutzte Nummer zu sperren.
Die Verordnung wird nun zur Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt vorbereitet. Sie tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. (te)
Die TKV-Änderung erweitert auch die Haftung des Netzbetreibers: Diejenigen Netzbetreiber, die Mehrwertdiensterufnummern zur Nutzung überlassen, werden verpflichtet, bei gesicherter Kenntnis einer rechtswidrigen Nutzung die missbräuchlich genutzte Nummer zu sperren.
Die Verordnung wird nun zur Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt vorbereitet. Sie tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. (te)
Weitere Informationen:
Special: 0190-Dialer - Schutz vor teuren Einwahlprogrammen
Tarifrechner Internet