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Keine Abzocke mit Klingeltönen mehr

08.08.2002 von
Der Abruf von Klingeltönen oder Handy-Logos per Telefon darf für Minderjährige nicht mehr als drei Euro kosten. Das hat das Hamburger Landgericht entschieden. Wie die „Wirtschaftswoche“ berichtet, haben die Juristen damit den Kodex der Freiwilligen Selbstkontrolle der Telefonmehrwertdienste (FST) aufgegriffen, nach dem es eine "allgemein sittliche Verpflichtung“ sei, „Minderjährigen keine überteuerten Dienstleistungen anzubieten." Allerdings gilt diese Regel nur für Unternehmen, die Mitglied bei der FST sind.

Die Anbieter von Klingeltönen und Logos ermöglichen den Abruf ihrer Produkte meist über einen Anruf bei einer 0190er Nummer. Dabei kostet eine Minute nicht selten 1,86 Euro. Mit der Rechnung kommt häufig die böse Überraschung, denn ein Abruf kann auch mehrere Minuten dauern. Mit ihrem Urteil wollen die Hamburger Richter der Abzocke von Jugendlichen einen Riegel vorschieben. Bei Verletzung dieser Auflage handelt der Anbieter wettbewerbswidrig. (sn)

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