0190-Betrug mit gefälschtem Freizeichen
Ein Betreiber von 0190-Rufnummer hat einen neuen Weg gefunden, Anrufern auf dreiste Weise Geld abzuknöpfen: die Rufnummer wurde auf die Rufnummernanzeige von D1-Handys geschickt. In dem Glauben angerufen worden zu sein, riefen die Handybesitzer zurück und hörten ein Freizeichen. Doch das Freizeichen war gefälscht und in der Zwischenzeit tickte bereits der Gebührenzähler. Dies berichtet Heise Online.
Die bislang bekannt gewordenen Nummern sind die 0190-8683xxx, 0190-8395xxx, 0190-8148xxx und 0190-8144xxx. Ein Anruf zu diesen Nummern kostet vom Handy nicht nur die 0190-Gebühren in Höhe von 1,86 Euro/Min., sondern zusätzlich noch die Kosten des Mobilfunknetzbetreibers.
Einige auf diese Weise betrogene Mobilfunkkunden reichten Beschwerde bei der Freiwilligen Selbstkontrolle Telefonmehrwertdienste e.V. (FST) und der bei Deutschen Telekom ein. Das Angebot dieser Nummern verstößt sowohl gegen das Teledienstegesetz (TDG), nach dem einer Anbieterkennung vorhanden sein muss, als auch gegen die Verordnung zur Regelung von Preisangaben (PAngV), nach der auf die Kosten solcher Dienste hingewiesen werden muss.
Inzwischen wurde das Freizeichen gegen eine Ansage ausgetauscht, dass sich der Anrufer wohl verwählt habe. Doch auch für diese Ansage werden wieder die 0190-Gebühren berechnet. Der FST strebt nun die straf- und zivilrechtliche Verfolgung des Urhebers an. (st)
Die bislang bekannt gewordenen Nummern sind die 0190-8683xxx, 0190-8395xxx, 0190-8148xxx und 0190-8144xxx. Ein Anruf zu diesen Nummern kostet vom Handy nicht nur die 0190-Gebühren in Höhe von 1,86 Euro/Min., sondern zusätzlich noch die Kosten des Mobilfunknetzbetreibers.
Einige auf diese Weise betrogene Mobilfunkkunden reichten Beschwerde bei der Freiwilligen Selbstkontrolle Telefonmehrwertdienste e.V. (FST) und der bei Deutschen Telekom ein. Das Angebot dieser Nummern verstößt sowohl gegen das Teledienstegesetz (TDG), nach dem einer Anbieterkennung vorhanden sein muss, als auch gegen die Verordnung zur Regelung von Preisangaben (PAngV), nach der auf die Kosten solcher Dienste hingewiesen werden muss.
Inzwischen wurde das Freizeichen gegen eine Ansage ausgetauscht, dass sich der Anrufer wohl verwählt habe. Doch auch für diese Ansage werden wieder die 0190-Gebühren berechnet. Der FST strebt nun die straf- und zivilrechtliche Verfolgung des Urhebers an. (st)
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