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Überwachung der Telekommunikation ist nun amtlich
Mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt ist die Änderung der Telekommunikations-Überwachungsverordnung (TKÜV) offiziell in Kraft getreten. Wie „Heise Online“ berichtet, sind demnach alle Betreiber von Telekommunikationsanlagen, die ihre Dienste öffentlich anbieten, zur Aufzeichnung und Weiterleitung der Kommunikationsdaten an ermittelnde Instanzen verpflichtet. Damit kann jeder Kommunikationsteilnehmer kontrolliert werden, der mittels Handy oder Telefonleitung Sprache oder Daten übermittelt.
Dieser Vorstoß war nicht nur bei Daten- und Verbraucherschützern, sondern vor allem bei den betroffenen Telekommunikationsunternehmen auf massiven Widerstand gestoßen. Diese müssen selbst die nötigen technischen Voraussetzungen schaffen und sind außerdem verpflichtet, ihre Anlagen von der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post abnehmen zu lassen. Internetprovider und Telekommunikationsunternehmen sollen weiterhin die Überwachungskosten tragen. Die Deutsche Telekom sieht mit der neuen Verordnung Ausgaben in Milliarden-Höhe auf sich zukommen und hat daher eine Verteuerung ihrer Angebote angekündigt. (sn)
Dieser Vorstoß war nicht nur bei Daten- und Verbraucherschützern, sondern vor allem bei den betroffenen Telekommunikationsunternehmen auf massiven Widerstand gestoßen. Diese müssen selbst die nötigen technischen Voraussetzungen schaffen und sind außerdem verpflichtet, ihre Anlagen von der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post abnehmen zu lassen. Internetprovider und Telekommunikationsunternehmen sollen weiterhin die Überwachungskosten tragen. Die Deutsche Telekom sieht mit der neuen Verordnung Ausgaben in Milliarden-Höhe auf sich zukommen und hat daher eine Verteuerung ihrer Angebote angekündigt. (sn)
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