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Kein Missbrauchsverfahren gegen Kabelnetzbetreiber ish
Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) hat die Vorermittlungen im Zusammenhang mit den von der ish GmbH & Co. KG vorgenommenen Preiserhöhungen im Breitbandverteilnetz abgeschlossen. Die Reg TP kommt zu dem Ergebnis, dass die vorliegenden Preissteigerungen nicht auf einen Verstoß gegen die Entgeltregulierungsmaßstäbe hindeuten. Die Voraussetzungen für die Einleitung eines förmlichen Verfahrens der nachträglichen Entgeltregulierung liegen also nicht vor.
Gemessen an der Entwicklung der allgemeinen Preissteigerung seit 1997, als die Preise für Kabelanschlüsse zuletzt angehoben worden sind, ist die von ish vorgenommene Preisanhebung als nicht missbräuchlich überhöht zu bezeichnen. Der Preiserhöhung von durchschnittlich 10 Prozent steht im Betrachtungszeitraum eine Inflationsrate von gut 7 Prozent gegenüber. (te)
Gemessen an der Entwicklung der allgemeinen Preissteigerung seit 1997, als die Preise für Kabelanschlüsse zuletzt angehoben worden sind, ist die von ish vorgenommene Preisanhebung als nicht missbräuchlich überhöht zu bezeichnen. Der Preiserhöhung von durchschnittlich 10 Prozent steht im Betrachtungszeitraum eine Inflationsrate von gut 7 Prozent gegenüber. (te)
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