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T-Online wegen Speicherung von IP-Adressen unter Druck
Der größte deutsche Internet-Provider steht bei den Datenschützern momentan unter besonderer Beobachtung. Wie die Netzeitung berichtet, sorgt die Speicherung von Kundendaten durch T-Online für Aufregung, weil es dafür angeblich keine rechtliche Grundlage gibt.
Die Telekom-Tochter hatte bestätigt, aus Rechnungsgründen neben den Zeitspannen des Surfvergnügens 80 Tage lang die Nutzungsdaten seiner Kunden wie z.B. IP-Adressen aufzuheben. Mittels der IP-Adresse kann allerdings nachvollzogen werden, von welchem Computer aus welche Seiten im Netz besucht worden und welche Inhalte der Nutzer z.B. in Tauschbörsen angeboten hat.
Eine der rechtlichen Bezugspunkte für diesen Streitfall liefert § 6, Abs.2 des Informations- und Kommunikationsdienste-Gesetzes. Darin heißt es, dass derartige Daten nach spätestens 80 Tagen nach Versendung des Einzelnachweises zu löschen sind, „... es sei denn, die Entgeltforderung wird innerhalb dieser Frist bestritten oder trotz Zahlungsaufforderung nicht beglichen.“
Das für T-Online zuständige Regierungspräsidium Darmstadt, hat bereits bei dem Unternehmen nachgefragt, wofür die Speicherung der IP-Adresse gut sei. Die Telekom-Tochter hat in der Zwischenzeit ein umfangreiches Gutachten zu dem Sachverhalt erstellen lassen und prüft den Bericht nun.(sn)
Die Telekom-Tochter hatte bestätigt, aus Rechnungsgründen neben den Zeitspannen des Surfvergnügens 80 Tage lang die Nutzungsdaten seiner Kunden wie z.B. IP-Adressen aufzuheben. Mittels der IP-Adresse kann allerdings nachvollzogen werden, von welchem Computer aus welche Seiten im Netz besucht worden und welche Inhalte der Nutzer z.B. in Tauschbörsen angeboten hat.
Eine der rechtlichen Bezugspunkte für diesen Streitfall liefert § 6, Abs.2 des Informations- und Kommunikationsdienste-Gesetzes. Darin heißt es, dass derartige Daten nach spätestens 80 Tagen nach Versendung des Einzelnachweises zu löschen sind, „... es sei denn, die Entgeltforderung wird innerhalb dieser Frist bestritten oder trotz Zahlungsaufforderung nicht beglichen.“
Das für T-Online zuständige Regierungspräsidium Darmstadt, hat bereits bei dem Unternehmen nachgefragt, wofür die Speicherung der IP-Adresse gut sei. Die Telekom-Tochter hat in der Zwischenzeit ein umfangreiches Gutachten zu dem Sachverhalt erstellen lassen und prüft den Bericht nun.(sn)
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