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RegTP für Zeitplan im Call-by-Call-Verfahren optimistisch
Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) ist optimistisch, die Rahmenbedingungen für das Call-by-Call-Verfahren im Ortsnetz innerhalb von zehn Wochen klären zu können. Dies bestätigte ein Sprecher der RegTP dem Nachrichtendienst vwd. Zu konkreten Details konnte der Sprecher jedoch keine Angaben machen.
Am Dienstag hatte der Vermittlungsausschuss einen Kompromiss über die Änderung des Telekommunikationsgesetzes erzielt, welcher nun dem Bundestag und dem Bundesrat zur Annahme empfohlen werden soll. Wie ZDNet Deutschland berichtet, einigte man sich darauf, dass sich die Call-by-Call-Anbieter an den Investitionen innerhalb der Ortsnetze zur technischen Umsetzung von Call by Call beteiligen müssen. Die Deutsche Telekom und andere Unternehmen, die bereits in Leitungen im Ortsnetz investiert haben, hatten erhebliche Umsatzeinbußen befürchtet.
Währenddessen geht Bundeswirtschaftsminister Werner Müller (parteilos) davon aus, dass auf Deutschland eine Klage der Europäischen Kommission und Schadensersatzforderungen in dreistelliger Millionenhöhe zukommen. Grund dafür ist die Tatsache, dass die Bundesregierung es entgegen den EU-Vorgaben versäumt hat, den Telefonmarkt im Ortsnetz schon zum 1. Januar 2000 zu liberalisieren.
Am 12. Juli diesen Jahres wäre es fast so weit gewesen. Allerdings hat der Bundesrat die vom Bundestag bereits abgesegnete Änderung des Telekommunikationsgesetzes in letzter Sekunde gekippt. Ab Dezember 2002 sollen die Verbraucher nun auch bei Ortsgesprächen zwischen verschiedenen Telekommunikationsanbietern wählen können.(te)
Am Dienstag hatte der Vermittlungsausschuss einen Kompromiss über die Änderung des Telekommunikationsgesetzes erzielt, welcher nun dem Bundestag und dem Bundesrat zur Annahme empfohlen werden soll. Wie ZDNet Deutschland berichtet, einigte man sich darauf, dass sich die Call-by-Call-Anbieter an den Investitionen innerhalb der Ortsnetze zur technischen Umsetzung von Call by Call beteiligen müssen. Die Deutsche Telekom und andere Unternehmen, die bereits in Leitungen im Ortsnetz investiert haben, hatten erhebliche Umsatzeinbußen befürchtet.
Währenddessen geht Bundeswirtschaftsminister Werner Müller (parteilos) davon aus, dass auf Deutschland eine Klage der Europäischen Kommission und Schadensersatzforderungen in dreistelliger Millionenhöhe zukommen. Grund dafür ist die Tatsache, dass die Bundesregierung es entgegen den EU-Vorgaben versäumt hat, den Telefonmarkt im Ortsnetz schon zum 1. Januar 2000 zu liberalisieren.
Am 12. Juli diesen Jahres wäre es fast so weit gewesen. Allerdings hat der Bundesrat die vom Bundestag bereits abgesegnete Änderung des Telekommunikationsgesetzes in letzter Sekunde gekippt. Ab Dezember 2002 sollen die Verbraucher nun auch bei Ortsgesprächen zwischen verschiedenen Telekommunikationsanbietern wählen können.(te)
Weitere Informationen:
News: Call by Call im Ortsnetz soll noch 2002 kommen
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