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Telekom dementiert Abfindungszahlungen an Sommer
Der Telekom-Aufsichtsratschef Hans-Dietrich Winkhaus hat Behauptungen im Zusammenhang mit dem Rücktritt von Ron Sommer scharf zurückgewiesen. Der Telekom-Aufsichtsratschef nimmt zu einem Spiegel-Bericht vom 16. September wie folgt Stellung:
1. "Die Beträge, die als Abfindungszahlungen genannt sind, sind aus der Luft gegriffen und frei erfunden. Im Zusammenhang mit dem Ausscheiden von Herrn Dr. Sommer waren die Medien bereits darüber informiert worden, dass der Vertrag mit Herrn Dr. Sommer bis Mai 2005 weiterläuft. Abfindungszahlungen hat es nicht gegeben. Die in dem Artikel genannten Summen und angeblichen Vertragsinhalte haben mit der Realität nichts zu tun.
2. Eine unangemessene Einflussnahme des Bundes im Zusammenhang mit dem Rücktritt des ehemaligen Vorstandsvorsitzenden Dr. Ron Sommer hat es nicht gegeben. Die Meinungsbildung im Aufsichtsrat hat Herrn Dr. Sommer veranlasst, seinen Rücktritt zu erklären."
Der Spiegel hatte berichtet, dass beim Berliner Landgericht eine Schadensersatzklage gegen Bundeskanzler Gerhard Schröder und Finanzminister Hans Eichel eingereicht worden ist. Laut dem dem Spiegel vorliegenden Papier, soll Sommer eine Abfindung von "mehr als 65 Millionen Euro" erhalten haben. Diese Summe soll Sommer bereits einen Tag vor der entscheidenden Aufsichtsratssitzung von Aufsichtsratschef Hans-Dietrich Winkhaus zugesagt worden.
Weiter heißt es in dem Papier, dass die Zahlung lediglich notwendig geworden sei, weil Schröder und Eichel die Ablösung Sommers dilettantisch betrieben hätten. Es hätte eine Reihe von Gründen gegeben, Sommer ohne Abfindung aus seinem Amt zu entlassen.
Bleibt die Frage inwieweit man solch formulierte Schadensersatzklage ernst nehmen sollte. Die genannte Abfindungssumme in Höhe von 65 Millionen Euro wurde ohne Angabe eine Quelle genannt. In der Presse war indes von keiner klaren Aussage von einer Abfindungszahlung, in welcher Höhe auch immer, zu hören. Ferner muss hinterfragt werden, inwieweit Schröder und Eichel für eine Ablösung des ehemaligen Vorstandsvorsitzenden Ron Sommer verantwortlich waren. Diese Aufgabe obliegt doch eher dem Aufsichtsrat der Telekom, indem der Bund zwar vertreten, aber nicht mehrheitlich bzw. meinungsführend ist. (te)
1. "Die Beträge, die als Abfindungszahlungen genannt sind, sind aus der Luft gegriffen und frei erfunden. Im Zusammenhang mit dem Ausscheiden von Herrn Dr. Sommer waren die Medien bereits darüber informiert worden, dass der Vertrag mit Herrn Dr. Sommer bis Mai 2005 weiterläuft. Abfindungszahlungen hat es nicht gegeben. Die in dem Artikel genannten Summen und angeblichen Vertragsinhalte haben mit der Realität nichts zu tun.
2. Eine unangemessene Einflussnahme des Bundes im Zusammenhang mit dem Rücktritt des ehemaligen Vorstandsvorsitzenden Dr. Ron Sommer hat es nicht gegeben. Die Meinungsbildung im Aufsichtsrat hat Herrn Dr. Sommer veranlasst, seinen Rücktritt zu erklären."
Der Spiegel hatte berichtet, dass beim Berliner Landgericht eine Schadensersatzklage gegen Bundeskanzler Gerhard Schröder und Finanzminister Hans Eichel eingereicht worden ist. Laut dem dem Spiegel vorliegenden Papier, soll Sommer eine Abfindung von "mehr als 65 Millionen Euro" erhalten haben. Diese Summe soll Sommer bereits einen Tag vor der entscheidenden Aufsichtsratssitzung von Aufsichtsratschef Hans-Dietrich Winkhaus zugesagt worden.
Weiter heißt es in dem Papier, dass die Zahlung lediglich notwendig geworden sei, weil Schröder und Eichel die Ablösung Sommers dilettantisch betrieben hätten. Es hätte eine Reihe von Gründen gegeben, Sommer ohne Abfindung aus seinem Amt zu entlassen.
Bleibt die Frage inwieweit man solch formulierte Schadensersatzklage ernst nehmen sollte. Die genannte Abfindungssumme in Höhe von 65 Millionen Euro wurde ohne Angabe eine Quelle genannt. In der Presse war indes von keiner klaren Aussage von einer Abfindungszahlung, in welcher Höhe auch immer, zu hören. Ferner muss hinterfragt werden, inwieweit Schröder und Eichel für eine Ablösung des ehemaligen Vorstandsvorsitzenden Ron Sommer verantwortlich waren. Diese Aufgabe obliegt doch eher dem Aufsichtsrat der Telekom, indem der Bund zwar vertreten, aber nicht mehrheitlich bzw. meinungsführend ist. (te)
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