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Auch private Homepage-Betreiber haften für ihre Seiten
Internetnutzer stellen oft eigene Homepages online und überschreiten mit deren Inhalten die rechtlichen Grenzen. Auch private Betreiber von Webseiten haften dabei für die Veröffentlichungen, lautet ein Urteil des Landgerichts Postdam. Besonders in Gästebüchern oder Foren kommt es im Meinungsaustausch schnell zu Beleidigungen, die gerichtlich verfolgt werden. Das berichtet N24 und beruft sich auf die Fachzeitschrift Computer easy.
Der Hinweis „Die Beiträge im Forum geben nicht die Meinung des Homepage-Betreibers wider“ kann vor gerichtlichen Auseinandersetzungen schützen. Noch sicherer sind Gästebücher durch die Aktivierung der Funktion „Wortsperre“. Damit werden Beiträge mit ungewünschten Ausdrücken nicht veröffentlicht. Private Homepage-Besitzer schützen ihre Gästebücher und Foren vor Manipulationen, wenn in diese kein HTML-Code eingegeben werden kann. Laut deutschem Recht haftet der Betreiber auch für Verweise auf fremde Websites. Daher sollte man auf Verlinkungen im Gästebuch verzichten..(js)
Der Hinweis „Die Beiträge im Forum geben nicht die Meinung des Homepage-Betreibers wider“ kann vor gerichtlichen Auseinandersetzungen schützen. Noch sicherer sind Gästebücher durch die Aktivierung der Funktion „Wortsperre“. Damit werden Beiträge mit ungewünschten Ausdrücken nicht veröffentlicht. Private Homepage-Besitzer schützen ihre Gästebücher und Foren vor Manipulationen, wenn in diese kein HTML-Code eingegeben werden kann. Laut deutschem Recht haftet der Betreiber auch für Verweise auf fremde Websites. Daher sollte man auf Verlinkungen im Gästebuch verzichten..(js)
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