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Ankommende Anrufe kosten 0190-Gebühren
Manche Anbieter von 0190-Nummern haben einen neuen Weg gefunden, um Verbraucher abzuzocken. Neuerdings erscheinen Anrufe, die man nur entgegengenommen hat, auf der Telefonrechnung. Das berichtet das Computermagazin c´t. Damit genügen Rufnummernsperren für abgehende Gespräche nicht mehr als Schutz vor 0190-Tarifen. Die Telefongesellschaft Prompt und Recall Direct der Firma EST24 haben als eine der ersten in Deutschland den Rückruf als Einnahmenquelle entdeckt.
Der Ablauf ist einfach: Der Kunde ruft eine kostenfreie 0800-Nummer an und verlangt einen Rückruf auf seinen Anschluss, um vermeintlich selber zu sparen. Er erhält dann eine Anruf von Prompt mit der Information, dass dieses Gespräch gebührenpflichtig ist. Auf der folgenden Telefonrechnung sind die 0190-Konditionen unter dem Stichwort TeleInternet Services ersichtlich. Für Verbraucher gibt es keine Sperrmöglichkeit und es lässt sich nicht zurückverfolgen, wer den Rückruf bestellt hat. Deshalb sind besonders Vereinshäuser, Firmen und Behörden mit leicht zugänglichen Telefonen betroffen.
Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) prüft den Fall derzeit in rechtlicher Hinsicht - bislang noch ohne Ergebnis. Auch die Telekommunikations-Kundenschutzverordnung (TKV) kann hierbei nicht greifen. Nach Angaben der Verbraucherzentralen gibt es noch keinen rechtlichen Schutz vor teuren ankommenden Gesprächen. Wer an seinem Anschluss solche Anrufe entgegen nimmt, könne demnach von einem Gericht zur Zahlung verurteilt werden. Einzige Möglichkeit sich zu schützen: Wenn der Kunde gefragt wird, ob er diesen Anruf annehmen will, sollte er verneinen und das Gespräch beenden. Dafür werden keine Gebühren fällig. . (js)
Der Ablauf ist einfach: Der Kunde ruft eine kostenfreie 0800-Nummer an und verlangt einen Rückruf auf seinen Anschluss, um vermeintlich selber zu sparen. Er erhält dann eine Anruf von Prompt mit der Information, dass dieses Gespräch gebührenpflichtig ist. Auf der folgenden Telefonrechnung sind die 0190-Konditionen unter dem Stichwort TeleInternet Services ersichtlich. Für Verbraucher gibt es keine Sperrmöglichkeit und es lässt sich nicht zurückverfolgen, wer den Rückruf bestellt hat. Deshalb sind besonders Vereinshäuser, Firmen und Behörden mit leicht zugänglichen Telefonen betroffen.
Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) prüft den Fall derzeit in rechtlicher Hinsicht - bislang noch ohne Ergebnis. Auch die Telekommunikations-Kundenschutzverordnung (TKV) kann hierbei nicht greifen. Nach Angaben der Verbraucherzentralen gibt es noch keinen rechtlichen Schutz vor teuren ankommenden Gesprächen. Wer an seinem Anschluss solche Anrufe entgegen nimmt, könne demnach von einem Gericht zur Zahlung verurteilt werden. Einzige Möglichkeit sich zu schützen: Wenn der Kunde gefragt wird, ob er diesen Anruf annehmen will, sollte er verneinen und das Gespräch beenden. Dafür werden keine Gebühren fällig. . (js)
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