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Telekom darf XXL-Tarif nicht anbieten
Die Deutsche Telekom AG darf den zum 1. Juni gestarteten XXL-Tarif (Sonntagsflatrate) vorerst nicht anbieten. Der T-Online Konkurrent AOL hatte beim Verwaltungsgericht Köln gegen den Tarif geklagt. Einer am 6. Juni bekannt gegebenen Entscheidung des Gerichts zufolge hat die Telekom etwa 2 Wochen Zeit, den Tarif anzupassen.
AOL hatte sich beschwert, dass die meisten Internet-Provider vom XXL-Surfen ausgeschlossen seien: "Das von der Telekom vorgeschlagene Verfahren ist bemerkenswerterweise technisch nur für T-Online umsetzbar", sagte AOL-Deutschland-Chef Heddendorp zur Begründung.
Telekom-Sprecher Domagala zufolge sei der XXL-Tarif auch für Konkurrenten offen. Es müssen allerdings technische Anpassungen vorgenommen werden, für AOL offenbar keine Investitionen tätigen wolle, so Domagala. Die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes kam ohne eine Anhörung der Deutschen Telekom und der Regulierungsbehörde zustande. Die Telekom prüft derzeit weitere Schritte. Ob der Tarif weiter angeboten werden kann, ist von einer Entscheidung der Regulierungsbehörde (RegTP) abhängig. Von dieser wurde allerdings der Tarif bereits ausdrücklich genehmigt. Im Interesse der Kunden wolle die RegTP Angebote der Telekommunikationsunternehmen für günstige Internetzugänge ermöglichen, so hieß es in der Begründung des Tarifes. So bleibt zu hoffen, das beide Konkurrenten eine Lösung finden werden, der die Sonntagsflatrate möglich macht.
AOL hatte sich beschwert, dass die meisten Internet-Provider vom XXL-Surfen ausgeschlossen seien: "Das von der Telekom vorgeschlagene Verfahren ist bemerkenswerterweise technisch nur für T-Online umsetzbar", sagte AOL-Deutschland-Chef Heddendorp zur Begründung.
Telekom-Sprecher Domagala zufolge sei der XXL-Tarif auch für Konkurrenten offen. Es müssen allerdings technische Anpassungen vorgenommen werden, für AOL offenbar keine Investitionen tätigen wolle, so Domagala. Die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes kam ohne eine Anhörung der Deutschen Telekom und der Regulierungsbehörde zustande. Die Telekom prüft derzeit weitere Schritte. Ob der Tarif weiter angeboten werden kann, ist von einer Entscheidung der Regulierungsbehörde (RegTP) abhängig. Von dieser wurde allerdings der Tarif bereits ausdrücklich genehmigt. Im Interesse der Kunden wolle die RegTP Angebote der Telekommunikationsunternehmen für günstige Internetzugänge ermöglichen, so hieß es in der Begründung des Tarifes. So bleibt zu hoffen, das beide Konkurrenten eine Lösung finden werden, der die Sonntagsflatrate möglich macht.