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RegTP lehnt XXL-Verbot ab
Gegen das Verbot des XXL-Tarifs der Deutschen Telekom durch das Verwaltungsgericht Köln will auch die Regulierungsbehörde für Post- und Telekommunikation (RegTP) Beschwerde einlegen. Dies kündigte Behördenpräsident Klaus-Dieter Scheurle am Dienstag in einem Gespräch mit dem Magazin "Telebörse" an. Das Verwaltungsgericht Köln hatte auf Klage von AOL eine Genehmigung der Regulierungsbehörde für den neuen Telekom-Tarif "T-ISDN XXL" aufgehoben. "Wir haben den Tarif genehmigt und sind von der Richtigkeit unserer Entscheidung überzeugt", begründete Scheurle die Beschwerde.
Auch die Deutsche Telekom AG, Bonn, kündigte an, Widerspruch gegen die Entscheidung des Gerichts einzulegen. "Die Werbung für XXL läuft weiter", so ein Telekom-Sprecher. Er hoffe, dass noch bis zum nächsten Sonntag ein Gerichtsbeschluss im Sinne der Telekom ergehe. Nach dem Gerichtsbeschluss vom Dienstag können Telekom-Kunden vorläufig nicht mehr an Sonn- und Feiertagen kostenlos telefonieren und über T-Online im Internet surfen.
AOL hatte im Zuge des Gerichtsverfahrens argumentiert, die Telekom habe notwendige Kunden-Daten für die Einführung des neuen Tarifs nur ihrer Tochter T-Online zur Verfügung gestellt und damit einen fairen Wettbewerb unmöglich gemacht. Ein Sprecher der Bonner Regulierungsbehörde erklärte dagegen, auch AOL hätte die Möglichkeit gehabt, ein solches Pauschalangebot anzubieten.
Auch die Deutsche Telekom AG, Bonn, kündigte an, Widerspruch gegen die Entscheidung des Gerichts einzulegen. "Die Werbung für XXL läuft weiter", so ein Telekom-Sprecher. Er hoffe, dass noch bis zum nächsten Sonntag ein Gerichtsbeschluss im Sinne der Telekom ergehe. Nach dem Gerichtsbeschluss vom Dienstag können Telekom-Kunden vorläufig nicht mehr an Sonn- und Feiertagen kostenlos telefonieren und über T-Online im Internet surfen.
AOL hatte im Zuge des Gerichtsverfahrens argumentiert, die Telekom habe notwendige Kunden-Daten für die Einführung des neuen Tarifs nur ihrer Tochter T-Online zur Verfügung gestellt und damit einen fairen Wettbewerb unmöglich gemacht. Ein Sprecher der Bonner Regulierungsbehörde erklärte dagegen, auch AOL hätte die Möglichkeit gehabt, ein solches Pauschalangebot anzubieten.