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Strengere Vorschriften für Telefonate im Auto
Autofahrer aufgepasst: Ab sofort bestehen europaweit strengere Regeln für das Telefonieren im Auto. Verbraucher sollten nur noch Handy-Freisprecheinrichtungen kaufen, die ein e-Prüfzeichen tragen. Diese Anlagen wurden auf elektromagnetische Verträglichkeit mit der anfälligen Bordelektronik vieler Pkws getestet. Die neue Vorschrift beruht auf einer EU-Richtlinie, für die seit 1996 eine Übergangsfrist galt. Jetzt werden Verstöße mit Bußgeldern oder Verlust des Versicherungsschutz geahndet. Anlagen ohne e-Zeichen, die vor dem 1. Oktober 2002 gekauft wurden, sind weiterhin erlaubt.
Diese fünf Kriterien für Freisprechanlagen sollten Sie beachten:
Aufweisen des neue e-Prüfzeichens
Befestigung des Handys in einer gesicherten Halterung
Anschluss des Handys an einer Außenantenne
Automatische Stummschaltung des Radios
Radio sollte Telefongespräche in normaler Lautstärke ermöglichen
Autofahrern, die beim Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung in einem Pkw mit laufenden Motor ertappt werden, droht seit April 2001 ein Bußgeld von 30 Euro. Wer dazu noch in einen Unfall verwickelt wird, verliert zusätzlich alle Versicherungsansprüche. (js)
Diese fünf Kriterien für Freisprechanlagen sollten Sie beachten:
Autofahrern, die beim Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung in einem Pkw mit laufenden Motor ertappt werden, droht seit April 2001 ein Bußgeld von 30 Euro. Wer dazu noch in einen Unfall verwickelt wird, verliert zusätzlich alle Versicherungsansprüche. (js)
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