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Streit um Kosten für Rufnummernmitnahme
Noch knapp vier Wochen – dann können Handybesitzer ihre Rufnummer zum neuen Mobilfunkanbieter mitnehmen. Doch noch immer ist unklar, welche Kosten auf die wechselwilligen Kunden zukommen werden. Wie der Focus berichtet, will die Telekomtochter T-Mobile 24,95 Euro von jedem Kunden verlangen, der seine D1-Nummer mit zu einem anderen Anbieter nehmen möchte. Konkurrent Vodafone D2 will dafür sogar 30 Euro in Rechnung stellen, E-Plus hat dazu noch keine Angaben gemacht.
O2 (ehemals Viag Interkom) befürchtet angesichts solcher Preise einen Wettbewerbsnachteil und schließt eine Beschwerde bei der Regulierungsbehörde in Bonn nicht aus. T-Mobile hat eingeräumt, dass man „sauber gerechnet“ hätte. Laut Gesetz dürfen die Unternehmen nur die Kosten veranschlagen, die einmalig beim Wechsel entsehen. O2 geht davon aus, dass die hohe Gebühr der Konkurrenz die Mobilfunkkunden von einem Wechsel abhalten könnte. Das Unternehmen selbst orientiert sich an der Praxis in anderen Ländern und will einmalig acht bis zwölf Euro verlangen.
Am 1. November 2002 soll die neue Regelung in Kraft treten. Der Anbieter-Wechsel wird vollautomatisch über eine Datenbank von T-Systems abgewickelt, auf die alle Mobilfunkanbieter Zugriff haben. Dabei muss sich der Kunde nur bei dem gewünschten neuen Anbieter melden. Am Stichtag bekommt er eine neue Handykarte zugesandt und wird in der Nacht für das Netz frei geschaltet.
Das Telekommunikationsgesetz enthält seit fast fünf Jahren eine Klausel, nach der Mobilfunkkunden bei einem Wechsel das Recht auf die Beibehaltung der Rufnummer haben. Laut einem Sprecher der Regulierungsbehörde haben technische Schwierigkeiten die Umsetzung bisher behindert. (sn)
O2 (ehemals Viag Interkom) befürchtet angesichts solcher Preise einen Wettbewerbsnachteil und schließt eine Beschwerde bei der Regulierungsbehörde in Bonn nicht aus. T-Mobile hat eingeräumt, dass man „sauber gerechnet“ hätte. Laut Gesetz dürfen die Unternehmen nur die Kosten veranschlagen, die einmalig beim Wechsel entsehen. O2 geht davon aus, dass die hohe Gebühr der Konkurrenz die Mobilfunkkunden von einem Wechsel abhalten könnte. Das Unternehmen selbst orientiert sich an der Praxis in anderen Ländern und will einmalig acht bis zwölf Euro verlangen.
Am 1. November 2002 soll die neue Regelung in Kraft treten. Der Anbieter-Wechsel wird vollautomatisch über eine Datenbank von T-Systems abgewickelt, auf die alle Mobilfunkanbieter Zugriff haben. Dabei muss sich der Kunde nur bei dem gewünschten neuen Anbieter melden. Am Stichtag bekommt er eine neue Handykarte zugesandt und wird in der Nacht für das Netz frei geschaltet.
Das Telekommunikationsgesetz enthält seit fast fünf Jahren eine Klausel, nach der Mobilfunkkunden bei einem Wechsel das Recht auf die Beibehaltung der Rufnummer haben. Laut einem Sprecher der Regulierungsbehörde haben technische Schwierigkeiten die Umsetzung bisher behindert. (sn)
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