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Telekom muss keine Vorleistungsflatrate anbieten
Die Deutsche Telekom muss ihren Mitbewerbern vorerst keine Vorleistungsflatrate anbieten. Das Verwaltungsgericht Köln gab am Freitag eine Einstweilige Verfügung gegen eine entsprechende Anordnung der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post bekannt. Sie folgte damit einem Antrag der Telekom, die gegen den Regulierungsbeschluss geklagt hatte. Das Gericht begründete die Entscheidung damit, dass die Deutsche Telekom selbst eine solche Flatrate weder intern verwende noch seinen Endkunden anbiete. Die Regulierungsbehörde könne die Telekom aber nicht verpflichten, Wettbewerbern mehr Leistungen zu ermöglichen als sie selbst offeriere.
Mit der Vorleistungsflatrate hätte die Telekom Internetverbindungen ihrer Konkurrenten zu einem pauschalen Großhandelstarif abrechnen müssen. (te)
Mit der Vorleistungsflatrate hätte die Telekom Internetverbindungen ihrer Konkurrenten zu einem pauschalen Großhandelstarif abrechnen müssen. (te)
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