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Streit um Telekom-Mietleitungen beendet
Die Deutsche Telekom muss ihren Konkurrenten Mietleitungen nicht innerhalb eines bestimmten Zeitrahmens bereitstellen. Das Verwaltungsgericht Köln fällte dieses Urteil am Mittwoch und widerlegte damit eine entsprechende Verfügung der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP). Demnach sollte die Telekom vertraglich vereinbarte Fristen zur Lieferung von Mietleitungen einhalten, damit andere Anbieter diese zur Übertragung von Sprache oder Daten nutzen können. Zahlreiche Konkurrenten hatten bei der RegTP gegen die Telekom geklagt. Wie die Financial Times Deutschland berichtet, sprach das Gericht hier jedoch von Rechtswidrigkeit.
Grund für das Urteil: Die Telekom könne selbst intern keine Übertragungswege zu bestimmten Fristen einrichten. Die Regulierungsbehörde kann dies somit auch nicht gegenüber Konkurrenten verlangen. Das Verwaltungsgericht setzte mit dem Urteil die Beschlüsse der RegTP außer Kraft. Die Telekom muss bei Terminverfehlung künftig keine Strafen zahlen.(js)
Grund für das Urteil: Die Telekom könne selbst intern keine Übertragungswege zu bestimmten Fristen einrichten. Die Regulierungsbehörde kann dies somit auch nicht gegenüber Konkurrenten verlangen. Das Verwaltungsgericht setzte mit dem Urteil die Beschlüsse der RegTP außer Kraft. Die Telekom muss bei Terminverfehlung künftig keine Strafen zahlen.(js)
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