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Kartellklage gegen Online-Bezahlsystem der Telekom
Das neue Internet-Bezahlsystem T-Pay der Deutschen Telekom sorgt für Ärger bei der Konkurrenz. Firstgate sieht in dem Dienst eine Verletzung des Wettbewerbs- und Kartellrechts und will gerichtlich dagegen vorgehen. Das Internet-Dienstleistungsunternehmen hat beim Landgericht Frankfurt/Main eine einstweilige Verfügung erwirkt. Wie Die Welt berichtet, findet die Verhandlung am 30. Oktober 2002 statt.
Internetuser können demnach Kleinbeträge, z.B. für kostenpflichtige Berichte der Stiftung Warentest über Firstgate, Net900 oder Infin online bezahlen. Firstgate kommt so bei monatlich rund 250.000 Transaktionen auf einen Umsatz von 8 Mio. Euro. Die Abrechnung von Internetkäufen bei T-Pay erfolgt über die Telefonrechnung der Telekom. Anders als bei anderen Verfahren müssen nicht extra eine Bankverbindung oder Kreditkartennummer angegeben werden. Name, Adresse, Telefon- und Kundennummer sind ausreichend.
Das führt laut Firstgate zu einem Wettbewerbsvorteil: Die Telekom hat bereits einen großen Kundenstamm, kann sich bei Ausfällen absichern und die Abrechnung ist bequem und sicher. Der Ex-Monopolist solle die Möglichkeit gewähren, auch andere Online-Bezahlsysteme über die Telefonrechnung abzurechnen. Andere Anbieter der Internet-Bezahlsysteme sehen sich nicht derart bedroht wie Firstgate.(js)
Internetuser können demnach Kleinbeträge, z.B. für kostenpflichtige Berichte der Stiftung Warentest über Firstgate, Net900 oder Infin online bezahlen. Firstgate kommt so bei monatlich rund 250.000 Transaktionen auf einen Umsatz von 8 Mio. Euro. Die Abrechnung von Internetkäufen bei T-Pay erfolgt über die Telefonrechnung der Telekom. Anders als bei anderen Verfahren müssen nicht extra eine Bankverbindung oder Kreditkartennummer angegeben werden. Name, Adresse, Telefon- und Kundennummer sind ausreichend.
Das führt laut Firstgate zu einem Wettbewerbsvorteil: Die Telekom hat bereits einen großen Kundenstamm, kann sich bei Ausfällen absichern und die Abrechnung ist bequem und sicher. Der Ex-Monopolist solle die Möglichkeit gewähren, auch andere Online-Bezahlsysteme über die Telefonrechnung abzurechnen. Andere Anbieter der Internet-Bezahlsysteme sehen sich nicht derart bedroht wie Firstgate.(js)
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