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Finanzbehörden prüfen Umsatzsteuerpflicht
Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) muss möglicherweise die Einnahmen aus der Versteigerung der UMTS-Lizenzen versteuern. Seit mehreren Wochen prüfen die Finanzämter, ob die Erlöse von mehr als 50 Mrd. Euro der Umsatzsteuerpflicht unterliegen. Die RegTP müsste bei einem Satz von 16 Prozent rund acht Mrd. Euro abführen. Das berichtet die Frankfurter Rundschau.
Die Verteilung der Erlöse kann so erneut zu Debatten zwischen Bund, Ländern und Kommunen führen. Wenn die Finanzbehörden die Umsatzsteuerpflicht für die UMTS-Zulassungen bestätigen, dürften auch die Gebietskörperschaften ihre Ansprüche erheben. Die sechs Lizenz-Inhaber dagegen können mögliche Forderungen mit Vorsteuergutschriften verrechnen.(js)
Die Verteilung der Erlöse kann so erneut zu Debatten zwischen Bund, Ländern und Kommunen führen. Wenn die Finanzbehörden die Umsatzsteuerpflicht für die UMTS-Zulassungen bestätigen, dürften auch die Gebietskörperschaften ihre Ansprüche erheben. Die sechs Lizenz-Inhaber dagegen können mögliche Forderungen mit Vorsteuergutschriften verrechnen.(js)
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