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Telekom muss Rückruf-Service nicht abrechnen
Die Deutsche Telekom muss bei ihren Kunden keine Gebühren für den Rückrufservice des Konkurrenten Prompt abrechnen. Diese Entscheidung traf das Landgericht Köln und hob damit eine einstweilige Verfügung von Prompt gegen die Telekom auf. Bei dem besagten Rückrufservice ruft man eine kostenlose 0800-Nummer an und erhält dann einen kostenpflichtigen Rückruf. Wie Heise Online berichtet, betrachtete die Telekom den Service als 0190-Abzocke und weigerte sich, ihn als Mehrwertdienst abzurechnen. Dagegen stand die Aussage von Prompt, dass die Tarife und Preise eindeutig angesagt werden.
Die Telekom ist verpflichtet, auch Telefonmehrwertdienste für ihre Kunden abzurechnen. Das Kölner Gericht hat jedoch entschieden, die Kombination aus kostenfreier 0800-Nummer und teurem Rückruf falle nicht unter diese Bestimmung der Regulierungsbehörde. Außerdem könne mit diesem Service eine mögliche Sperrung der 0190-Nummern umgangen werden. Prompt kann beim Oberlandesgericht eine Nachprüfung des Urteil beantragen. (js)
Die Telekom ist verpflichtet, auch Telefonmehrwertdienste für ihre Kunden abzurechnen. Das Kölner Gericht hat jedoch entschieden, die Kombination aus kostenfreier 0800-Nummer und teurem Rückruf falle nicht unter diese Bestimmung der Regulierungsbehörde. Außerdem könne mit diesem Service eine mögliche Sperrung der 0190-Nummern umgangen werden. Prompt kann beim Oberlandesgericht eine Nachprüfung des Urteil beantragen. (js)
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