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Eigene Homepage kann teuer werden
Die eigene Homepage kann schnell zur Kostenfalle werden, wenn man die rechtlichen Bestimmungen nach dem neuen Teledienstgesetz (TDG) nicht beachtet. Gebührenjäger haben dies als ergiebige Einnahmequelle entdeckt und durchsuchen Online-Auftritte von Familien, Handwerkern oder Freizeitsportlern nach Gesetzeswidrigkeiten, um dann zur Kasse zu bitten. Laut dem Online-Magazin PC-Welt sollen die neuen TDG-Regeln einerseits vor Missbrauch schützen, andererseits werden sie wegen zu vieler Details kritisiert.
Demnach müssen Freizeitsportler beispielsweise ein Impressum auf ihre Webseite stellen, wenn sie als eingetragener Verein online gehen. Ein Altenheim verstößt gegen das Gesetz, wenn es ein Newsletter-Abonnement gegen Angabe des Namens anbietet. 98 Prozent der vom Gesetz Betroffenen seien darüber überhaupt nicht informiert und das wissen die Mahngebühr-Jäger zu nutzen.(js)
Demnach müssen Freizeitsportler beispielsweise ein Impressum auf ihre Webseite stellen, wenn sie als eingetragener Verein online gehen. Ein Altenheim verstößt gegen das Gesetz, wenn es ein Newsletter-Abonnement gegen Angabe des Namens anbietet. 98 Prozent der vom Gesetz Betroffenen seien darüber überhaupt nicht informiert und das wissen die Mahngebühr-Jäger zu nutzen.(js)
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