Mahnung für kostenpflichtige Telekom-Auskunft
Die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat die Deutsche Telekom aufgefordert, keine Gebühren für Auskünfte über die Kosten eines Anrufs vom Festnetz in ein Mobilfunknetz zu verlangen. Der Ex-Monopolist berechnet für diesen Service über eine 0180-Rufnummer 12 Ct./Min. Laut Preisangabenverordnung müssen Auskünfte über den Preis einer angebotenen Ware oder Leistung jedoch kostenlos erfolgen.
Hintergrund für die Abmahnung ist die seit 1. November 2002 mögliche Rufnummernmitnahme im Mobilfunk. Die Betreiber informieren ihre Kunden per Telefon oder SMS kostenlos, welche Rufnummer in welchem Netz geschalten ist, da dies nicht mehr an der Vorwahl zu erkennen ist. Die Telekom würde dagegen erneut ihre dominierende Marktausstellung ausnutzen, indem sie für solche Auskünfte Gebühren verlangt. Laut vzbv zahlt der Kunde hierbei für die erste Gesprächsminute mehr, als wenn er direkt das teuerste Netz angewählt hätte.(js)
Hintergrund für die Abmahnung ist die seit 1. November 2002 mögliche Rufnummernmitnahme im Mobilfunk. Die Betreiber informieren ihre Kunden per Telefon oder SMS kostenlos, welche Rufnummer in welchem Netz geschalten ist, da dies nicht mehr an der Vorwahl zu erkennen ist. Die Telekom würde dagegen erneut ihre dominierende Marktausstellung ausnutzen, indem sie für solche Auskünfte Gebühren verlangt. Laut vzbv zahlt der Kunde hierbei für die erste Gesprächsminute mehr, als wenn er direkt das teuerste Netz angewählt hätte.(js)
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