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SIM-Lock-Sperre darf nicht entfernt werden
Das Entfernen der SIM-Lock-Sperre bei Handys verletzt die Rechte des Markeninhabers. Dies schreibt das Handelsblatt unter Berufung auf ein Urteil des Frankfurter Oberlandesgericht (Az.: 6 U 68/01), das in der Fachzeitschrift "OLG-Report" veröffentlicht wurde. Das Gericht gab damit der Unterlassungsklage eines Hersteller von Mobiltelefonen statt, der sich bei seiner Klage dagegen gewandt hatte, dass ein Händler Den SIM-Lock entfernt und die Geräte weiterverkauft hatte. Er sah darin eine Verletzung seiner Markenrechte. Das Gericht gab dem Kläger Recht. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung befasst sich auch der Bundesgerichtshof mit diesem Thema.
Der Hersteller hat ein berechtigtes Interesse daran, dass an seinen Geräten keine Manipulationen vorgenommen würden. Für den Hersteller ist maßgeblich, dass bei den Mobilfunknetz-Betreibern eine besondere Nachfrage nach solchen Geräten bestehe. Durch die SIM-Lock-Sperre ist das Handy an ein Mobilfunknetz gebunden. (te)
Der Hersteller hat ein berechtigtes Interesse daran, dass an seinen Geräten keine Manipulationen vorgenommen würden. Für den Hersteller ist maßgeblich, dass bei den Mobilfunknetz-Betreibern eine besondere Nachfrage nach solchen Geräten bestehe. Durch die SIM-Lock-Sperre ist das Handy an ein Mobilfunknetz gebunden. (te)
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